Bochum. .
Seit einigen Tagen hat es der ehemalige Leiharbeiter (52) aus Bochum schriftlich: Sein Ex-Arbeitgeber, eine Dortmunder Zeitarbeitsfirma, muss ihm 13 181 Euro Lohn nachzahlen. So hatte das Dortmunder Arbeitsgericht geurteilt, jetzt liegt dem Kläger auch das ausführliche Urteil vor.
Wie berichtet, war der gelernte Klempner und Installateur von Juli 2006 bis Ende 2008 als Leiharbeitnehmer tätig. Er verdiente im Schnitt 1100 Euro brutto im Monat und wurde in der Metall- und Abrissbranche eingesetzt. Bezahlt worden war er nach einem niedrigen Tarif der „Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) - mit einem Stundenlohn von 6,90 Euro. Ende 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht der CGZP die Tariffähigkeit aberkannt. Da sah der 52-Jährige die Chance, Lohn nachzufordern. Er verlangte die Differenz zum branchenüblichen Stundensatz von 12.50 Euro - und gewann vor Gericht.
Allerdings war dies jetzt nur die erste Instanz. Die beklagte Firma geht wohl n Berufung. Ein Termin steht noch nicht fest.