Düsseldorf. . Die Stadt Ennepetal klagte gegen die WestLB, weil sie sich bei „Swap“-Geschäften falsch beraten fühlteund keine Millionen an die NRW-Landesbank zahlen wollte. Das Landgericht Düsseldorf gab der Stadt am Freitag mit einem möglicherweise wegweisenden Urteil Recht.
Im Rechtsstreit um umstrittene Geschäfte mit Zinszahlungs- und Währungswetten, sogenannte „Swaps“, hat die Stadt Ennepetal gegen die WestLB einen möglicherweise wegweisenden Sieg errungen. Am Freitag entschied das Landgericht Düsseldorf in erster Instanz, dass die Kommune kein Geld an die NRW-Landesbank wegen negativ verlaufender Swaps zahlen muss. Der Streitwert hatte aktuell rund zehn Millionen Euro betragen.
Eine Urteilsbegründung wird erst in den kommenden Wochen erfolgen. Der Richterspruch könnte auch eine Signalwirkung für andere Kommunen haben, etwa Mülheim. Allerdings kann die WestLB dagegen noch Rechtsmittel einlegen.
WestLB soll nicht auf Risiken hingewiesen haben
Bei Swaps handelt es sich um Wetten auf die Zinsentwicklung bei Krediten. Dabei werden beispielsweise die Schulden einer Stadt an den Schweizer Franken gekoppelt. Fällt der Wert des Franken, sinkt die Zinslast. Steigt der Franken dagegen, muss die Kommune mehr berappen. Ähnliche Wetten können auch gegen Schwankungen bei Kreditzinsen abgeschlossen werden.
Solche Geschäfte hatte Ennepetal 2007 und 2008 mit der WestLB vereinbart. Allerdings machte die Kommune dabei ein dickes Minus – denn die Kreditzinsen beziehungsweise der Wert des Franken stiegen. Die Kommune fühlte sich von der Bank schlecht beraten, weil diese nicht auf die Risiken hingewiesen habe.
Urteil könnte mehr Kommunen bewegen zu klagen
Ennepetal ist nur eine von Dutzenden Kommunen in NRW, die durch Swaps Geld verloren haben. Axel , Vorsitzender des Steuerzahlerbundes NRW, glaubt, dass nun viele weitere Städte durch das Urteil ermuntert werden, Klage gegen die WestLB oder andere Banken einzureichen. Wirtz: „Bisher waren die Städte ziemlich zurückhaltend.“
Auch Rechtsanwalt Jochen Weck von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Münchner Kanzlei Rössner, begrüßte das Urteil. „Es ist sehr erfreulich, dass hier eine offensichtliche Falschberatung erkannt wurde.“ Weck vertritt zehn Kommunen, die ähnliche Klagen gegen die WestLB eingereicht haben. Die Landesbank wollte das Urteil nicht kommentieren. „Wir warten erst die Urteilsbegründung ab“, so ein Sprecher.