Ulm. 500 Euro Abfindung - so viel will die insolvente Drogeriekette Schlecker seinen gekündigten Mitarbeitern zahlen. Diesen Betrag hat Schlecker über seine Anwälte mehreren Betroffenen angeboten. Dennoch weist Schlecker zurück, dass es sich bei dem Betrag um einen “Leitfaden“ handelt.
Die Insolvenzverwaltung der Drogeriemarktkette Schlecker hat gekündigten Mitarbeitern eine Abfindung von 500 Euro angeboten. Bei zwei Güteterminen vor dem Ulmer Arbeitsgericht habe eine Anwältin aus der Kanzlei von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz den Betroffenen diese Summe geboten und dabei von einem "Leitfaden für alle Schlecker-Fälle" gesprochen, bestätigte ein Gerichtssprecher am Donnerstag.
Die insolvente Drogeriemarktkette hatte Ende März knapp 10.000 Mitarbeiter entlassen, nachdem der Aufbau einer Transfergesellschaft gescheitert war. Allein in Baden-Württemberg, wo Schlecker seinen Stammsitz hat, hatten daraufhin 480 Betroffene eine Kündigungsschutz-Klage eingereicht.
Insolvenzverwalter will 500 Euro Entschädigung nicht als "Leitfaden" verstanden wissen
Insolvenzverwalter Geiwitz ließ die Formulierung der 500 Euro als "Leitfaden" am Donnerstag zurückweisen. Alle weiteren Klagen seien "Einzelfallentscheidungen", sagte dessen Sprecher. Juristen halten ein solches Vorgehen dennoch als nicht abwegig: "Es macht natürlich Sinn, alle Kündigungsschutz-Verfahren über einen Kamm zu scheren", sagte ein auch mit den Ulmer Fällen vertrauter Jurist.
Schlecker hatte Ende Januar Insolvenz angemeldet, nachdem das Unternehmen über Jahre Verluste angehäuft hatte. Allein im Jahr 2011 machte die Drogeriemarktkette dem Insolvenzverwalter zufolge mehr als 200 Millionen Euro Minus. Im Rahmen seiner Sanierung schloss das Unternehmen im März mehr als 2000 Filialen. (dapd)