Essen. . Der Schlecker-Insolvenzverwalter muss sich auf zahlreiche Klagen gekündigter Schlecker-Mitarbeiterinnen einstellen. Viele Betroffene gehen gegen die Sozialauswahl vor.

Viele von Schlecker entlassene Frauen wollen gegen ihre Kündigung klagen. Betroffene im Ruhrgebiet und am Niederrhein wollen insbesondere die getroffene Sozialauswahl nicht akzeptieren. Unter den Gekündigten sind auch alleinerziehende Mütter mit mehreren Kindern.

In NRW sind laut Bundesagentur für Arbeit 2250 Beschäftigte betroffen. Viele gingen am Freitag sofort zur Arbeitsagentur, nachdem die Kündigung am Morgen mit der Post kam. Da sie ab sofort von der Arbeit freigestellt sind und keinen Lohn mehr erhalten, sind sie bereits im April auf Arbeitslosengeld angewiesen.

Die Gewerkschaft Verdi bietet ihren Mitgliedern Hilfe und bei Bedarf auch Rechtsschutz an. Die Frauen könnten sich in ihrer örtlichen Verdi-Geschäftsstelle beraten lassen. „Allerdings rufen wir nicht zu massenhaften Klagen auf. Denn die Chancen auf Erfolg sind doch eher gering“, sagte eine Verdi-Sprecherin.

Jedem Gekündigten steht eine Abfindung zu, im Schnitt von 2,5 Monatsgehältern. Die Abfindung und der nicht gezahlte Lohn während der Kündigungsfrist werden aber erst am Ende des Insolvenzverfahrens gezahlt. Abhängig davon, was die Insolvenzmasse dann noch hergibt.

Das Scheitern der Transfergesellschaft am Widerstand der FDP schlug am Freitag noch Wellen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte in der ARD: „Man kann doch diesen Frauen nicht einfach die kalte Schulter zeigen.“ Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) rügte seinen Koalitionspartner: „Das gehört eigentlich zu uns in Bayern, dass wir die Menschen nicht alleine lassen, sondern uns um ihr Schicksal kümmern.“ Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) verteidigte sich: „Es ist nicht so, dass man Steuerzahler in Haftung nehmen kann für jahrelange Fehlentscheidungen im Management.“