Essen. . 11.200 von Kündigung bedrohte Mitarbeiter der insolventen Drogeriekette Schlecker haben drei Tage Zeit zu überlegen, ob sie in die Transfergesellschaft wechseln. Wenn sie das tun, sollen sie 80 Prozent ihres letzten Nettolohns erhalten.
Während in Berlin noch hart um ihre Finanzierung gerungen wurde, nahmen die Transfergesellschaften bereits ihre Arbeit auf: Gestern luden Weiterbildungsträger in ganz Deutschland die von Kündigung bedrohten 11.200 Schlecker-Mitarbeiter zu Infoveranstaltungen ein. Geht es nach dem Willen des Insolvenzverwalters Arndt Geiwitz, machen die Gesellschaften ab kommender Woche die Mitarbeiter der insolventen Drogeriekette fit für einen neuen Job. Bis dahin müssen sich die Schlecker-Angestellten entscheiden: Wechseln sie in die Transfergesellschaft oder akzeptieren sie die Kündigung zum 29. März?
Rund 85 Millionen Euro benötigt Insolvenzverwalter Geiwitz, um die 11 200 Angestellten der zahlungsunfähigen Drogeriekette ein halbes Jahr lang auf neue Jobs vorzubereiten. 70 Millionen als Kredit von der KfW, 15 Millionen aus dem Unternehmen. Genug Geld, damit die von Kündigung Bedrohten nicht direkt in die Arbeitslosigkeit abrutschen. Weil die Politik noch am Donnerstag hart um eine Bürgschaft der Länder für den vom Bundeswirtschaftsministerium in Aussicht gestellten Kredit der bundeseigenen KfW-Bank verhandelte, ist Insolvenzverwalter Geiwitz in Vorleistung gegangen. Er beauftragte Weiterbildungsträger im gesamten Land, die Schlecker-Mitarbeiter über die Modalitäten der Transfergesellschaften zu informieren.
80 Prozent des letzten Nettolohns
Drei Tage lang dürfen die Mitarbeiter nun überlegen, ob sie das Angebot annehmen, für 80 Prozent ihres letzten Nettolohns in die Transfergesellschaft zu wechseln. Sagen sie Ja zum Transfer und Nein zur Kündigung, sollen sie bereits Anfang nächster Woche die Verträge für die Transfergesellschaft unterzeichnen. Am Montag und Dienstag finden dann die sogenannten Profilings statt, sagte Jutta Just, Mitglied des Gesamtbetriebsrats. Die Weiterbildungsträger prüfen die Mitarbeiter auf Herz und Nieren, loten aus, welche Qualifikationen sie mitbringen, wo sie am liebsten arbeiten würden.
Für die ehemaligen Schlecker-Mitarbeiter bedeutet der Wechsel in die Transfergesellschaft vor allem einen Zeitgewinn, denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld I bleibt unberührt. Sie erhalten sechs Monate lang ein Transfer-Kurzarbeitergeld, das die Bundesagentur in Höhe des Arbeitslosengeldes I auszahlt, also 60 bzw. 67 Prozent (für Eltern) des letzten Nettogehalts. Aus den Mitteln der Transfergesellschaft wird dieses Geld auf 80 Prozent aufgestockt.
Wer nicht vermittelt wird, muss erst nach einem halben Jahr auf das reguläre Arbeitslosengeld I zurückgreifen, das je nach Dauer der Beschäftigung sechs bis zwölf Monate gezahlt wird. Erst danach droht der Absturz in Hartz IV.
Freistellung zum 29. März
Mitarbeiter, die nicht in eine der Transfergesellschaften wechseln, werden zum 29. März freigestellt, bleiben allerdings noch einige Zeit Schlecker-Angestellte. Die längste Kündigungsfrist beträgt laut Betriebsrat drei Monate, zum 30. Juni sei dann Schluss. Geld werden die Gekündigten aber erst im Nachhinein erhalten. Denn mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden laut Just auch keine Gehälter mehr gezahlt. „Der Gehaltsanspruch ist dann Teil der Insolvenzmasse.“