Berlin. . Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich geeinigt: Künftig sollen private Sportwettenanbieter in Deutschland zugelassen werden. Die Konzessionen sind aber begrenzt.

Die Bundesländer haben sich auf Eckpunkte zur Neuregelung des Glückspiels geeinigt. Die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen am Mittwoch in Berlin auf einer Sonderkonferenz, dass private Anbieter von Sportwetten sieben bundesweite Konzessionen erhalten, wie die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt mitteilte. 16,66 Prozent des Spieleinsatzes müssen die Anbieter demnach an den Staat abgeben. Diese Regelung läuft demnach aber als „Experiment“ und soll nach fünf Jahren überprüft werden. Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten ist demnach zulässig - Werbung im Fernsehen dafür im Umfeld von Sportsendungen hingegen nicht.

Die Ministerpräsidenten beschlossen außerdem, dass das Angebot an Spielbanken weiterhin streng begrenzt sein soll. Internetangebote von Casinospielen sollen den Angaben zufolge nur bei realen Spielen - wie sie in einem Spielsaal einer Spielbank vor Ort angeboten werden - zulässig sein.

EuGH-Entscheidung macht Neuregelung notwendig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das deutsche Glücksspiel-Monopol in der derzeitigen Form in einem Urteil für unzulässig erklärt, weswegen eine Neuregelung nötig ist. Auch das Bundesverwaltungsgericht fordert, die Regeln für Glücksspiele klarer an der Prävention und an der Bekämpfung von Spielsucht auszurichten.

Die Ministerpräsidenten wollen die Eckpunkte bei ihrer Konferenz am 9. Juni unterzeichnen. Der alte Staatsvertrag läuft Ende des Jahres aus, der neue soll nach dem Willen der Länder Anfang 2012 in Kraft treten.

Sucht-Verbände kritisieren den Vorschlag

Die geplante Öffnung des milliardenschweren Sportwettenmarktes in Deutschland für private Anbieter stößt beim Fachverband Glücksspielsucht auf scharfe Kritik. Die am Mittwoch verkündete Einigung der Ministerpräsidenten der Länder sei eine Entscheidung "gegen das Allgemeinwohl und für die Profitgier der Glücksspielanbieter", sagte die Vorsitzende Ilona Füchtenschnieder der Nachrichtenagentur dapd in Herford. Der Markt werde erweitert, während einige Länder die Hilfsangebote für Süchtige einschränkten. Es sei schwer vermittelbar, dass der Glücksspielstaatsvertrag noch der Suchtprävention dienen solle.

Füchtenschnieder äußerte Zweifel, dass der geänderte Vertrag vor Gericht Bestand haben wird. Die Zahl von sieben bundesweiten Lizenzen sei willkürlich. "Es würde mich sehr wundern, wenn die Gerichte das durchgehen lassen", sagte sie. Außerdem würden jene Anbieter, die leer ausgehen, weiter gegen den Glücksspielstaatsvertrag klagen. (dapd/afp)