Essen/Dresden. . Nach dem Beschluss des Stadtrates hat die Stadt Dresden jetzt eine Milliardenklage gegen den Essener Immobilienkonzern Gagfah eingereicht. Die Stadt fordert über eine Milliarde Euro, weil Gagfah den Mieterschutz nicht eingehalten haben soll.

Die Stadt Dresden hat die angekündigte Milliardenklage gegen den Wohnungskonzern Gagfah eingereicht. Die Klage sei am Donnerstag beim Landgericht Dresden sowie der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) eingegangen, teilte die Stadtverwaltung mit. Damit setzt sie einen Beschluss des Stadtrats um.

Das Landgericht bestätigte den Eingang der Klage, die DIS wollte sich dazu nicht äußern. Die Stadt werde von Rechtsanwalt Otto Stolberg-Stolberg aus der Kanzlei Noerr LLP in Dresden vertreten. Die Dauer des Verfahrens sei derzeit nicht absehbar, hieß es. Weitere Einzelheiten beispielsweise aus der Klageschrift wollte die Stadtverwaltung im Hinblick auf das laufende Verfahren nicht nennen.

Ende vergangener Woche hatte der Dresdner Stadtrat beschlossen, gerichtlich 1,06 Milliarden Euro von dem Unternehmen einzufordern. Die Stadtverwaltung erreicht damit die maximale Forderungsgrenze. Im Jahr 2006 hatte der Verkauf der städtischen Wohnungs- und Baugesellschaft (Woba) mit mehr als 45.000 Wohnungen der Stadt 1,7 Milliarden Euro eingebracht.

Mieterschutz nicht eingehalten

Die Anteile erwarb der US-amerikanische Finanzinvestor Fortress, der die Gagfah S.A. mit Sitz in Luxemburg kurz zuvor übernommen hatte. Im gleichen Jahr verkaufte auch die Deutsche Rentenversicherung ihren Immobilienbestand an Fortress. Die Versicherung wolle nun prüfen, ob die Gagfah die im Kaufvertrag festgeschriebenen Schutzpflichten eingehalten hat. Damit wird eine weitere Klage wahrscheinlich.

Fortress steigerte die Renditen in Dresden, indem die großen Immobilienpakete in kleineren Einheiten teurer verkauft wurden. Bis 2009 erhöhten sich die Mieten in Dresden um bis zu 17 Prozent. Die Stadtverwaltung wirft der Gagfah vor, beim Weiterverkauf von Wohnungen den Mieterschutz nicht eingehalten zu haben.

Laut der Sozialcharta, die Teil des Privatisierungsvertrags war, hätte das Unternehmen beim Weiterverkauf von Wohnungen diese zunächst den Mietern für 85 Prozent des Marktpreises anbieten müssen. Diese sogenannte Andienungspflicht hätte die Gagfah auch beim Verkauf ganzer Häuser inklusive der vereinbarten Vertragsstrafen weitergeben müssen. Die Sozialcharta gilt allerdings nur bis 2016 und auch nur für Mieter, die schon vor 2006 in den Wohnungen lebten.

Die Gagfah reagierte am Freitag nicht auf Anfragen. In früheren Stellungnahmen hatte der Konzern wiederholt bekräftigt, die Mieterrechte eingehalten zu haben.

Der Kurs der Aktie war in den vergangenen Tagen stark eingebrochen. Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt zudem gegen Geschäftsführer William Brennan wegen Verdachts auf Insiderhandel. Er hatte am 3. Februar, nur einen Monat vor Bekanntwerden der Dresdner Klage, als einziger Manager Unternehmensanteile im Wert von 4,7 Millionen Euro verkauft, wie aus der Internetseite der Gagfah hervorgeht. (dapd)