Mündelheim.

Sie war zuletzt ins Gerede gekommen, die Woh­nungsgesellschaft Gagfah. Eine neue Mieterinitiative (wir berichteten) warf ihr vor, die Häuser in der Bonnefeld-Siedlung verkommen zu lassen. Familie Möller berichtet von jahrelangem Är­ger.

Letzten Herbst zogen sie aus dem achtgeschossigen Hochhaus Im Bonnefeld 1 aus und nach Serm. Ihr Hauptproblem, Schimmel in der Wohnung, war freilich schon zu Zeiten der Vorbesitzer der Häuser, Ärztekammer und Landesentwicklungsgesellschaft (LEG), aufgetreten.

„In Küche, Schlafzimmer, Bad und Kinderzimmer trat 2002 in den oberen Ecken hinter den Schränken oder Betten Schimmel auf“, erzählt Ma­rion Möller. Die 51-Jährige war mit ihrer Familie 1993 in die Wohnung in der sechsten Etage gezogen. Mit der LEG, sagt sie, habe man schon da­mals das Problem gehabt, An­sprechpartner beim Vermieter nur schwer finden zu können. „Kein Antwortschreiben, gar nichts“, sagt sie. Deshalb habe man die Miete gemindert. Da­rauf sei dann eine Reaktion ge­kommen. „Sie lüften falsch“, habe der Hausmeister befunden. Die Möllers wurden auf Nachzahlung der einbehaltenen Miete verklagt.

Das Amtsgericht trug ihnen zunächst auf, über vier Monate lang im Schlafzimmer ein „Klimaprotokoll“ zu führen, also mehrmals täglich Uhrzeit, Außentemperatur, Innentemperatur und Luftfeuchtigkeit innen festzuhalten - jeweils vor und nach dem Lüften. „Da­nach“, so Marion Möller, „ordnete das Gericht die Er­stellung eines Sachverständigen-Gutachtens an.“

Und der kam zu interessanten Ergebnissen: „Zur Abführung des gesamten Tauwassers wä­ren je nach Außenbedingungen ca. 39 vollständige Luft­wechsel erforderlich.“ Am Tag, versteht sich. „Diese müssen aber in der kälteren Jahreszeit durchgeführt werden.“ Und: „Insbesondere wenn dann noch die Luftfeuchtigkeit durch die Verdunstung des Tauwassers über 50 % er­höht wird, ist bereits baukonstruktiv mit Schimmelpilzbildung zu rechnen.“

Daraufhin entschied das Ge­­richt, die LEG müsse die Wohnung renovieren. Das ge­schah im Frühjahr 2005. Und dabei wurden vier bis fünf Zen­timeter dicke Platten, so die­ Familie, in allen Zimmern von in­nen auf die Außenwände aufgesetzt.

Ebenfalls zu LEG-Zeiten hatte es bereits Ärger um die jährlichen Nebenkosten-Abrechnungen gegeben. Beim Übergang auf die Gagfah 2006 war eine Situation erreicht, in der die Möllers die höhere Vorauszahlung als Folge der strittigen hohen Vorjahresnachzahlungen verweigerten. „Die Gagfah verweigerte die Forderung nach Akteneinsicht“, sagen sie. „Das Problem wurde Jahr für Jahr fortgeschleppt. Zu­letzt belief sich die Nachzahlungsforderung auf 2 588 €. Da die Gagfah sie jedoch nicht eingeklagt habe, sei ein Teil da­von Jahr für Jahr verfallen.

Schon nach zwei Jahren sei der Schimmel erneut aufgetreten. „Nach vier Jahren war wieder der alte Zustand er­reicht“, so Marion Möller. Ab Oktober 2009 minderte die Familie die Miete erneut. Die Gagfah habe auf ihre Aufforderung, erneut zu sanieren, nicht reagiert, sagt sie, habe dann behauptet, das Gutachten von 2004 nicht zu kennen.

Zum 24. Mai 2010 erhielten Möllers die fristlose Kündigung - wegen des alten Nebenkosten-Vorauszahlungsrückstandes von 2 588 Euro, der aber als „Mietminderung“ de­klariert worden sei. Die neue Mietminderung, so Marion Möller, sei nicht Gegenstand der Klage gewesen.

Erst als man wegen ungelöster Probleme mit dem Warmwasser die Minderung Anfang 2010 auf 226 € im Monat er­höht habe, habe, so die Familie, die Gagfah reagiert. Ma­rion Möller: „Das wurde im Mai 2010 als fehlende Be­triebskostenvorauszahlung de­klariert.“ Die Familie widersprach der Kündigung und wurde auf Räumung verklagt. Im Spätsommer 2010 endete der Streit, berichten sie, mit einem Vergleich vor Gericht. Danach sollten die Möllers eine zu ho­he Mietminderung mit 1500 € begleichen und im Gegenzug für den Auszug 2000 € bekommen. Neuerdings fordert die Gagfah die Zahlung von 1500 €. „Unser Anwalt sagt, das sei längst verrechnet“, sagen die Möllers.

Wegen des „schwebenden Ver­­fahrens“ wollte die Gagfah in Essen keine Stellungnahme zu dem Fall abgeben.