Mündelheim.
Sie war zuletzt ins Gerede gekommen, die Wohnungsgesellschaft Gagfah. Eine neue Mieterinitiative (wir berichteten) warf ihr vor, die Häuser in der Bonnefeld-Siedlung verkommen zu lassen. Familie Möller berichtet von jahrelangem Ärger.
Letzten Herbst zogen sie aus dem achtgeschossigen Hochhaus Im Bonnefeld 1 aus und nach Serm. Ihr Hauptproblem, Schimmel in der Wohnung, war freilich schon zu Zeiten der Vorbesitzer der Häuser, Ärztekammer und Landesentwicklungsgesellschaft (LEG), aufgetreten.
„In Küche, Schlafzimmer, Bad und Kinderzimmer trat 2002 in den oberen Ecken hinter den Schränken oder Betten Schimmel auf“, erzählt Marion Möller. Die 51-Jährige war mit ihrer Familie 1993 in die Wohnung in der sechsten Etage gezogen. Mit der LEG, sagt sie, habe man schon damals das Problem gehabt, Ansprechpartner beim Vermieter nur schwer finden zu können. „Kein Antwortschreiben, gar nichts“, sagt sie. Deshalb habe man die Miete gemindert. Darauf sei dann eine Reaktion gekommen. „Sie lüften falsch“, habe der Hausmeister befunden. Die Möllers wurden auf Nachzahlung der einbehaltenen Miete verklagt.
Das Amtsgericht trug ihnen zunächst auf, über vier Monate lang im Schlafzimmer ein „Klimaprotokoll“ zu führen, also mehrmals täglich Uhrzeit, Außentemperatur, Innentemperatur und Luftfeuchtigkeit innen festzuhalten - jeweils vor und nach dem Lüften. „Danach“, so Marion Möller, „ordnete das Gericht die Erstellung eines Sachverständigen-Gutachtens an.“
Und der kam zu interessanten Ergebnissen: „Zur Abführung des gesamten Tauwassers wären je nach Außenbedingungen ca. 39 vollständige Luftwechsel erforderlich.“ Am Tag, versteht sich. „Diese müssen aber in der kälteren Jahreszeit durchgeführt werden.“ Und: „Insbesondere wenn dann noch die Luftfeuchtigkeit durch die Verdunstung des Tauwassers über 50 % erhöht wird, ist bereits baukonstruktiv mit Schimmelpilzbildung zu rechnen.“
Daraufhin entschied das Gericht, die LEG müsse die Wohnung renovieren. Das geschah im Frühjahr 2005. Und dabei wurden vier bis fünf Zentimeter dicke Platten, so die Familie, in allen Zimmern von innen auf die Außenwände aufgesetzt.
Ebenfalls zu LEG-Zeiten hatte es bereits Ärger um die jährlichen Nebenkosten-Abrechnungen gegeben. Beim Übergang auf die Gagfah 2006 war eine Situation erreicht, in der die Möllers die höhere Vorauszahlung als Folge der strittigen hohen Vorjahresnachzahlungen verweigerten. „Die Gagfah verweigerte die Forderung nach Akteneinsicht“, sagen sie. „Das Problem wurde Jahr für Jahr fortgeschleppt. Zuletzt belief sich die Nachzahlungsforderung auf 2 588 €. Da die Gagfah sie jedoch nicht eingeklagt habe, sei ein Teil davon Jahr für Jahr verfallen.
Schon nach zwei Jahren sei der Schimmel erneut aufgetreten. „Nach vier Jahren war wieder der alte Zustand erreicht“, so Marion Möller. Ab Oktober 2009 minderte die Familie die Miete erneut. Die Gagfah habe auf ihre Aufforderung, erneut zu sanieren, nicht reagiert, sagt sie, habe dann behauptet, das Gutachten von 2004 nicht zu kennen.
Zum 24. Mai 2010 erhielten Möllers die fristlose Kündigung - wegen des alten Nebenkosten-Vorauszahlungsrückstandes von 2 588 Euro, der aber als „Mietminderung“ deklariert worden sei. Die neue Mietminderung, so Marion Möller, sei nicht Gegenstand der Klage gewesen.
Erst als man wegen ungelöster Probleme mit dem Warmwasser die Minderung Anfang 2010 auf 226 € im Monat erhöht habe, habe, so die Familie, die Gagfah reagiert. Marion Möller: „Das wurde im Mai 2010 als fehlende Betriebskostenvorauszahlung deklariert.“ Die Familie widersprach der Kündigung und wurde auf Räumung verklagt. Im Spätsommer 2010 endete der Streit, berichten sie, mit einem Vergleich vor Gericht. Danach sollten die Möllers eine zu hohe Mietminderung mit 1500 € begleichen und im Gegenzug für den Auszug 2000 € bekommen. Neuerdings fordert die Gagfah die Zahlung von 1500 €. „Unser Anwalt sagt, das sei längst verrechnet“, sagen die Möllers.
Wegen des „schwebenden Verfahrens“ wollte die Gagfah in Essen keine Stellungnahme zu dem Fall abgeben.