Mülheim. Das Landgericht Köln hat einen Verkaufsstopp für Dubai-Schokolade bei Aldi Süd verhängt. Was auf den Mülheimer Discounter jetzt zukommt.
Im Streit um den Verkauf von Dubai-Schokolade mit Pistazien-Füllung und Engelshaar hat der Importeur Andreas Wilmers einen Erfolg erzielt: Das Landgericht Köln entschied per Einstweiliger Verfügung, dass der Mülheimer Discounter Aldi Süd sein Produkt nicht unter dem Namen Dubai-Schokolade verkaufen darf. Von der Gefahr der Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher sei auszugehen, weil die Aldi-Schokolade nicht in Dubai hergestellt werde, urteilten die Richter.
Es war ein Paukenschlag, als kurz vor Weihnachten die Discounter Lidl und Aldi Süd in den Hype um Dubai-Schokolade einstiegen und ihrerseits Tafeln zu einem Bruchteil des Preises für das Original in die Regale stellten. Der Importeur Andreas Wilmers, der sich europaweiten Vertriebsrechte von Dubai-Schokolade des saudi-arabischen Herstellers Fex gesichert hat, reagierte scharf und ließ die Händler abmahnen. Wilmers argumentierte, dass Dubai-Schokolade nach dem Markenrecht auch in Dubai hergestellt sein müsse. Aldi und Lidl hatten aber selbst bestätigt, dass ihre Ware aus der Türkei stammte.
Richter: Irreführung der Verbraucher bei Aldi Süd
Wie erst am späten Samstagabend bekannt wurde, fasste das Kölner Landgericht bereits am 2. Januar 2025 einen Beschluss und gab Wilmers Recht. Der Wortlaut liegt unserer Redaktion vor. Darin untersagen die Richter Aldi Süd unter Androhung einer Ordnungshaft, „im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland mit der Angabe ,Dubai Schokolade‘ ein Schokoladenprodukt zu vertreiben und/oder zu bewerben und/oder vertreiben und bewerben zu lassen, sofern das Schokoladenprodukt nicht in Dubai hergestellt wurde und/oder keinen sonstigen geographischen Bezug zu Dubai hat“.
Das Landgericht Köln argumentiert vor allem auch aus Kundensicht: „die Gefahr einer Irreführung“ sei hier gegeben. „Der Durchschnittsverbraucher entnimmt der Bezeichnung ,Dubai Handmade Chocolate‘ in der konkreten Benutzungsform die Aussage, dass die Schokolode in Dubai hergestellt ist“, schreiben die Richter. „Der Hinweis ,Herkunft: Türkei‘ auf der Rückseite ist nicht geeignet, diesen Irrtum auszuräumen. Ein erheblicher Teil der Verbraucher wird diese Klarstellung aufgrund der kleinen Schrift und der Position des Hinweises nicht zur Kenntnis nehmen“, heißt es in der Begründung des Gerichts. Auch die auf der Verpackung angebrachte Marke „Alyan“ „räumt den Irrtum nicht aus“.
Dubai-Schokolade muss in Dubai hergestellt sein
Aldi Süd muss den Verkauf nun stoppen und die Verfahrenskosten in Höhe von 50.000 Euro tragen. „Damit hat die zuständige Kammer des Landgerichts Köln, die auch von unserer Kanzlei vertretene Auffassung bestätigt, wonach der durchschnittlich informierte Verbraucher in dem Begriff ‚Dubai Schokolade‘ die Vorstellung hat, dass das Produkt tatsächlich in Dubai hergestellt wird und nicht in einem anderen Land“, erklärt Andreas Ernst Forsthoff, Fachanwalt für Markenrecht und gewerblichen Rechtsschutz, der den Süßwarenvertrieb Wilmers vertritt.
Auch der Unternehmer Andreas Wilmers zeigt sich zufrieden: „Wir begrüßen diese Entscheidung sehr, weil sie die Verbraucher wirksam vor irreführenden Kennzeichnungen schützt. Wer ‚Dubai Handmade Chocolate‘ auf eine Schokolade schreibt, diese jedoch vermutlich industriell in der Türkei produziert, täuscht den Kunden“, sagte er.
Aldi Süd kündigte auf Anfrage unserer Redaktion am Sonntag eine Reaktion für Montag an. Die Gerichtsverfahren gegen den Discounter Lidl und das Bochumer Start-up Kiki‘s Kitchen, beide verkaufen ebenfalls Dubai-Schokolade, dauern nach Angaben von Importeur Wilmers noch an.
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