Düsseldorf. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich in NRW im April im Vergleich mehr als verdoppelt. Ein neues Gesetz könnte der Grund dafür sein.

Die Zahl der Insolvenzverfahren in NRW ist im April im Vergleich zum Vorjahresmonat deutlich gestiegen. Bei den Amtsgerichten wurden insgesamt 2670 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt - das waren 104,1 Prozent mehr als im April 2020, wie das Statistische Landesamt IT.NRW am Freitag mitteilte.

Dabei kamen 1740 Anträge von überschuldeten Privatpersonen - etwa Arbeitnehmern, Rentnern oder Erwerbslosen. Das bedeute einen Zuwachs um 139,3 Prozent bei den Verbraucherinsolvenzen. Bei den Unternehmenspleiten fiel die Zunahme mit 22,7 Prozent bei 400 beantragten Verfahren nicht ganz so stark aus.

Deutlich mehr Verbraucherinsolvenzen durch neues Gesetz?

Eine mögliche Ursache für den sprunghaften April-Anstieg - auch im März gab es einen starken Anstieg - bei den Verbrauchern könnte laut IT.NRW sein, dass Privatpersonen ihre Insolvenzanträge 2020 zunächst zurückhielten, um von einer angekündigten Neuregelung zu profitieren. Ein Anfang 2021 in Kraft getretenes Gesetz verkürzt die Frist bis zur Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre.

Mit Blick auf die Unternehmen hieß es, trotz wirtschaftlicher Probleme im Zusammenhang mit der Pandemie sei die Insolvenzzahl doch klar unter dem Vorkrisenniveau von 2019 geblieben. Neben Privatpersonen und Unternehmen beantragten 530 „sonstige Antragsteller“ die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Mit Blick auf die Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie war die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen seit März 2020 bis Ende April 2021 ausgesetzt worden. Seit dem 1. Mai ist sie nun wieder in Kraft. Wie sich die Zahl der Insolvenzverfahren bei Unternehmen statistisch entwickeln wird frühestens im Juli zeigen. (mit dpa)