Düsseldorf. Der Einzelhandelsverband rechnet mit einer Klagewelle gegen die November- und Dezemberhilfen. Die NRW-Regierung indes lobt die Wirtschaftshilfen.
Während NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Dienstag die „größte und schnellste Hilfsaktion für die Wirtschaft in der Landesgeschichte“ pries, droht der Einzelhandelsverband mit einer Klagewelle gegen die Wirtschaftshilfen im Rahmen der Corona-Pandemie. „Die fehlende Einbeziehung des Einzelhandels bei der November- und Dezemberhilfe verstößt gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Bund müsse deshalb „mit mehreren tausend Verwaltungsklagen von Einzelhändlern“ rechnen. Nach Genths Angaben sei eine Muster-Klageschrift bereits in Vorbereitung.
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In seiner Einschätzung stützt sich der HDE auf ein Rechtsgutachten und eine Umfrage unter mehr als 1000 Mitgliedsunternehmen. Dabei geht es um eine Ungleichbehandlung bei der Bewilligung für die November- und Dezemberhilfen. Die Gastronomie bekommt danach bis zu 75 Prozent des durch die Coronaschließungen in diesem Zeitraum entgangenen Umsatzes vom Staat ersetzt. Der Einzelhandel dagegen werde auf den Fixkostenzuschuss bei der Überbrückungshilfe III verwiesen, argumentiert der HDE. Um eine Klagewelle zu vermeiden, fordert der Verband nun „die rasche Anpassung und Aufstockung der Überbrückungshilfen.
Soforthilfe für 430.000 Firmen in NRW
In NRW hatten nach Angaben der Landesregierung im vergangenen Jahr insgesamt rund 430.000 Unternehmen die Soforthilfe in Anspruch genommen. Bei etwa 380.000 von ihnen muss noch der nachträgliche Nachweis erbracht werden, wie hoch der förderfähige Corona-Ausfall tatsächlich war.
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Für Unternehmen und Selbstständige, die bei allen bisherigen Corona-Programmen durchs Raster fielen, sollen neue „Härtefallhilfen“ greifen. Bund und Land stellen dafür 316 Millionen Euro zur Verfügung, wobei sich die maximale Förderhöhe auf 100.000 Euro beläuft. Im Laufe dieser Woche sollen sich Betroffene erstmals über ihren Steuerberater im Antragsportal www.haertefallhilfen.de um die Mittel bemühen können.
Fünf Milliarden Euro Kurzarbeitergeld
Insgesamt haben Bund und Länder nach Angaben von Wirtschaftsminister Pinkwart im Laufe der Pandemie bereits 45,6 Milliarden Euro für Firmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige zur Verfügung gestellt. Außerdem sei mit fünf Milliarden Euro an Kurzarbeitergeld-Zahlung ein großflächiger Beschäftigungsabbau verhindert worden.
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Zum Vergleich: Der gesamte Landeshaushalt in NRW betrug vor der Corona-Krise etwa 80 Milliarden Euro. Etwa die Hälfte der Corona-Hilfen entfielen auf verlorene Zuschüsse und Darlehens-Bürgschaften. Pinkwart sprach vom „größten und schnellsten Unterstützungsprogramm in der Landesgeschichte“. Bei betroffenen Unternehmen hatte es jedoch im vergangenen Jahr heftige Kritik gegeben, dass angekündigte Bundeshilfen erst mit großer Verzögerung geflossen waren.
NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) verwies zudem auf begleitende Steuererleichterungen in Höhe von 22 Milliarden Euro. Dabei handelte es sich vor allem um die Herabsetzungen der Steuervorauszahlungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie um Stundungen der Finanzämter. Nach Angaben der Landesregierung ist die NRW-Wirtschaft in der Corona-Krise weniger stark geschrumpft als im Bundesschnitt.