Berlin. .

Dass Passagiere für verspätete und ausgefallene Flüge entschädigt werden, ist noch immer keine Selbstverständlichkeit. Eine Umfrage der Verbraucherzentralen ergab, dass sich viele Fluglinien um die Zahlungen drücken.

Trotz verbesserter Passagierrechte verweigern zahlreiche Airlines ihren Kunden noch immer systematisch Entschädigungen für verspätete und ausgefallene Flüge. Das ist das Ergebnis einer nicht-repräsentativen Umfrage der bundesweiten Verbraucherzentralen unter mehr als 1.000 Fluggästen, deren Ergebnisse am Montag in Berlin vorgestellt wurden. Auch fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der EU-weiten Fluggastrechte drücken sich Airlines häufig mit „Taschenspielertricks und Verweigerungshaltung“ vor Ersatzansprüchen, wie der Vorstandsvorsitzende der Verbraucherzentrale Berlin, Jürgen Keßler, sagte.

Zwar haben Fluggäste bei Verspätungen, Annullierungen oder anderweitiger Nichtbeförderung seit 2005 je nach Strecke und Zeitverzug das Recht auf Verpflegung und Unterkunft sowie in besonders drastischen Fällen auf Entschädigung und alternative Beförderung durch die Airline. Mit ihren Beschwerden stoßen sie bei den Fluggesellschaften jedoch häufig auf taube Ohren. „Es ist grundsätzliche Geschäftspraxis, dass berechtigte Ansprüche von den Airlines einfach ausgesessen werden“, sagte Keßler. Dies betreffe alle Airlines und nicht nur einzelne schwarze Schafe.

Demnach konnten acht von zehn Betroffenen den Kundenservice ihrer Airline nicht erreichen oder klagten über unzumutbare Bearbeitungszeiten, nur drei Prozent konnten ihre Rechte reibungslos durchsetzen. Mehr als die Hälfte der Befragten sei von der Fluggesellschaft zudem erst gar nicht über ihre Rechte informiert worden. Keßler riet betroffenen Kunden, Verbraucherzentralen zu informieren und gegebenenfalls vor Gericht zu ziehen, denn oft würden „rechtskräftige Urteile mit Vergleichen vermieden, um Präzedenzfälle zu vermeiden“. (dapd)