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Wenn sich der Flieger verspätet oder ausfällt, ist das ärgerlich, seit der EU-Verordnung für Fluggastrechte aber verschmerzbar. Bei der Entschädigungspraxis der Fluglinien haben Verbraucherschützer allerdings gravierende Mängel aufgedeckt.

Wenn sich der Flieger verspätet oder ausfällt, ist das ärgerlich, seit der EU-Verordnung für Fluggastrechte aber verschmerzbar. Immerhin si­chern die Regeln bei einer Verspätung ab drei Stunden oder einer Annullierung je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung – gegebenenfalls zusätzlich zur Erstattung des Ticketpreises. Ist ein Flieger überbucht, werben die Airlines mit diesen Summen sogar unter den Passagieren und bewegen so manchen dazu, sich einen zusätzlichen Urlaubstag zu gönnen.

Dieses kulante Verhalten scheint jedoch nicht die Regel zu sein. Am Montag präsentiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) die Ergebnisse einer Internetumfrage, die bei der Entschädigungspraxis der Fluglinien laut Verkehrsreferent Otmar Lell gravierende Mängel offenbart. „Easyjet und Ryanair sind problematische Kandidaten“, nennt Lell eines der Ergebnisse. Aber nicht alle Billigflieger seien bei der Regulierung unzuverlässig. Auf der anderen Seite gebe es „auch über Lufthansa und Air Berlin Beschwerden“.

„Die Leute werden im Regen stehen gelassen“, so der Verbraucherschützer. Nach Annullierungen oder Verspätung würden Passagiere nur selten von den Fluglinien selbst auf die Entschädigungen hingewiesen. Mancher sei wenigstens auf Nachfrage entschädigt worden. Die meisten hätten jedoch „gar kein Geld erhalten“, obwohl sie nach VZBV-Einschätzung durchaus Anspruch darauf hätten, so Lell. „Da kommt dann nach Wochen ein Schreiben zurück, das die Ansprüche zurückweist.“ Weil die Summen zu niedrig seien, um einen Anwalt mit einer Klage zu beauftragen, beließen es viele Verbraucher dabei.