Straßburg/Kehl. Die Rechte von Fluggästen auf Entschädigung für verspätete oder ausgefallene Flüge sind trotz einer EU-Verordnung noch immer nicht gewährleistet.
Die von der EU eingerichteten Zentren erhielten im vergangenen Jahr fast 3000 Beschwerden von Passagieren, denen Airlines eine Entschädigung verweigert hatten, doppelt so viele wie im Vorjahr, wie aus einem am Donnerstag in Kehl am Rhein veröffentlichten Bericht der 27 europäischen Verbraucherzentren hervorgeht. Demnach zahlten in rund 42 Prozent der Streitfälle hätten die Flugunternehmen schließlich doch noch Entschädigungen.
Verloren gegangenes Gepäck ist das größte Ärgernis
Dem Bericht zufolge betraf mit 978 Beschwerden rund ein Drittel verloren gegangene Gepäckstücke. 785 Verbraucher beschwerten sich, weil ihr Flug ausgefallen war, 465 über Verspätungen und 195, weil ihnen die Mitreise verweigert wurde, etwa wegen Überbuchung. Die Betroffenen hatten vergebens Entschädigungen verlangt, die entweder im Luftfahrtabkommen von Montreal oder in der EU-Verordnung für Fluggastrechte vorgesehen sind.
Unpräzise Formulierungen
Die im Februar 2005 in Kraft getretene EU-Verordnung verpflichtet Airlines etwa, für annullierte Flüge Entschädigungen zu zahlen. Diese variieren je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro. Die Entschädigungspflicht gilt der Verordnung zufolge jedoch nicht, wenn ein Flug wegen «außergewöhnliche Umstände» ausfiel. Diese unpräzise Formulierung nutzen Fluggesellschaften dem Bericht zufolge besonders häufig, um Anträge auf Entschädigung zurückzuweisen: In einem Drittel der Beschwerden, die bei den EU-Verbraucherzentren eingingen, war dies der Fall. Die Verbraucherschützer fordern daher eine Nachbesserung der EU-Verordnung. In Deutschland will das Luftfahrtbundesamt einem Medienbericht in etwa 40 Fällen gegen Airlines vorgehen, die Entschädigungen verweigerten. (afp)