Brüssel. .

Eine Woche nach dem Stillstand im europäischen Luftverkehr durch den Vulkanausbruch auf Island hat die EU-Kommission am Dienstag Druck auf die Fluglinien angekündigt. Man werde sich „sehr aktiv“ dafür einsetzen, dass die Fluggastrechte gewahrt würden.

Die EU-Kommission versichert allen Flugreisenden in Europa, dass sie ihre Ansprüche vollständig erfüllt bekommen, falls sie während des Flugverbots wegen der Vulkanasche Nachteile gehabt haben. „Keine Fluglinie soll einen Vorteil daraus ziehen, dass sie ihren rechtlichen Pflichten nicht nachkommt“, erklärt EU-Verkehrskommissar Siim Kallas. Die EU-Behörde werde „sehr aktiv sein“, um überall für die gleichen Standards zu sorgen, verspricht der EU-Kommissar.

Kallas hatte bereits in den vergangenen Tagen Warnungen an Billigflieger ausgesprochen, sich nicht vor der Zahlung von Leistungen an gestrandete Passagiere zu drücken. Es gebe keinen „Discount für Billigflieger“. Daraufhin hatte Ryanair eingelenkt und sich bereit erklärt, wartenden Passagieren angemessene und mit Belegen eingereichte Auslagen zu erstatten. Zugleich kündigte Ryanair-Chef Michael O´Leary an, sich für eine Änderung der „unfairen“ Fluggastrechte-Verordnung einzusetzen und die Ansprüche auf den Ticketpreis zu begrenzen.

Mehrere Tausend Hotelübernachtungen

Lufthansa hat nach eigenen Angaben „mehrere Tausende Hotelübernachtungen“ gezahlt. Trotzdem seien noch Forderungen von Reisenden offen, die jetzt „im Einzelfall“ geprüft werden.

Nach geltendem Recht haben gestrandete Reisende, die aus einem EU-Land oder in ein EU-Land fliegen, Anspruch darauf, dass sie entweder auf anderem Weg oder so bald als möglich auf einem anderen Flug dorthin befördert werden, wo sie hinwollen – oder dass sie alternativ ihr Geld für das Ticket zurückerhalten. Zudem sieht die EU-Verordnung das Recht auf Verpflegung und Übernachtung in angemessenem Umfang vor. Juristen sagen allerdings im Falle des jüngsten Flugverbots noch rechtliche Auseinandersetzungen voraus, da die EU-Verordnung Sonderklauseln für „außergewöhnliche Umstände“ vorsehe, es zudem um viel Geld gehe und die Fluglinien ohnehin arg gebeutelt seien. Nach vorläufigen Kalkulationen der EU ist Luftfahrtgesellschaften, Flughäfen und Reiseveranstalter durch das Flugverbot ein Schaden von 1,5 bis 2,5 Milliarden Euro entstanden.

Die Ansprechpartner gestrandeter Fluggäste, die ihre Rechte einfordern, beim Luftfahrt-Bundesamt und bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr berichten über wesentlich mehr Nachfragen, allerdings noch nicht über Beschwerden in großer Zahl. Das liege allerdings auch daran, dass sich die Reisenden zuerst an ihre Fluglinie wenden müssen, so dass es wohl noch einige Tage dauern dürfte, bis sich unzufriedene Reisegäste bei den Schlichtern melden.