Berlin. .

Lohndumping durch Leiharbeit - dem will Bundesarbeitsministerin von der Leyen einen Riegel vorschieben. Erste Pläne, wie das verhindert werden soll, liegen auf dem Tisch.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will mit einem neuen Gesetz gegen Missbrauch der Zeitarbeit und Lohndumping vorgehen. „Durch die Einführung einer gesetzlichen Regelung soll verhindert werden, dass Arbeitnehmerüberlassung als „Drehtür“ zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen missbraucht wird“, heißt es in einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums, der der Nachrichtenagentur ddp vorliegt und derzeit unter den betroffenen Ministerien abgestimmt wird.

In der schwarz-gelben Koalition gab in der Vergangenheit immer wieder Streit über den Umgang mit der Zeitarbeitsbranche. Während von der Leyen für den Wirtschaftszweig Mindestlöhne anstrebte, lehnte die FDP das ab. Als Kompromissvorschlag wurde die Überarbeitung der sogenannten „Tariföffnungsklausel“ im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ins Gespräch gebracht. Diese Klausel lässt es zu, Zeitarbeitern auch über Jahre hinweg deutlich niedrigere Löhne auszuzahlen.

Hohes Bußgeld droht

Dem neuen Referentenentwurf zufolge soll künftig verhindert werden, dass Arbeitnehmer entlassen oder nicht weiter beschäftigt werden und später als Leiharbeiter „wieder in ihrem ehemaligen Unternehmen oder einem anderen Unternehmen desselben Konzerns zu schlechteren Arbeitsbedingungen eingesetzt werden“. Wenn künftig Mitarbeiter entlassen „in zeitlichem Zusammenhang“ wieder als Leiharbeitnehmer im eigenen Unternehmen eingesetzt werden, ist das nur bei gleicher Bezahlung erlaubt. Diesen Leiharbeitern müsse Gleichstellung mit vergleichbaren Arbeitnehmern gewährt werden, „ohne dass hiervon eine Abweichung durch Anwendung eines Tarifvertrags möglich ist“.Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Missachtung dieser Bestimmungen soll dem Entwurf zufolge ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro drohen.

Das Gesetz soll im Mai 2011 in Kraft treten, gleichzeitig wird in Europa die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit wirksam. Dann haben auch alle Bürger der neuen EU-Staaten im Osten das Recht, in Deutschland zu arbeiten. (ddp)

Ein Pro und Contra zum Thema: Gleiches Geld für Leiharbeiter?