Essen. Die hohen Strompreise werden insbesondere für Haushalte mit Nachtspeicher-Heizungen zur Belastung. Die Strompreisbremse wirkt oft nicht.

Für Haushalte mit Nachspeicher-Heizungen und Wärmepumpen werden die steigenden Strompreise nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW zunehmend zu einer Belastung. Trotz der geplanten Strompreisbremse müssten sich die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher auf stark steigende Kosten einstellen, sagt Udo Sieverding, der Energieexperte der Verbraucherzentrale.

„Viele Haushaltsstromtarife drohen jetzt in Richtung 50 Cent pro Kilowattstunde zu gehen“, erklärt Sieverding. Eine Preisbremse bei 40 Cent pro Kilowattstunde (ct/KWh) sei hier sinnvoll. Bei Nachtspeicher-Heizungstarifen sei die Situation eine andere: Lange Zeit seien die Tarife hier deutlich niedriger gewesen – bei etwa 15 oder 20 Cent. Da wirke sich schon eine Steigerung der Preise auf über 30 Cent massiv aus.

Im bundesweiten Durchschnitt sind die Heizstrompreise nach Angaben des Vergleichsportals Verivox innerhalb der vergangenen zwölf Monate um über 40 Prozent gestiegen. Gerade für NRW sei dies relevant. In rund 400.000 NRW-Haushalten seien Nachtspeicher-Heizungen verbaut – ein Drittel aller Anlagen bundesweit. Hinzu kommt, dass die Zahl der Immobilien mit Wärmepumpen wächst.

„Extrem hohe kurzfristige Marktpreise“

Wärmestrom sei für die Energiewende „von überragender Bedeutung“, betont der Ökostrom-Versorger Lichtblick, der vor einigen Monaten das Heizstromkunden-Geschäft des Essener Energiekonzerns Eon mit rund 260.000 Kundinnen und Kunden übernommen hat. Auch Lichtblick berichtet auf Anfrage von stark gestiegenen Preisen. Gerade an kalten Tagen müssten Wärmestrom-Anbieter „oft kurzfristig Strom nachkaufen“, zu „extrem hohen kurzfristigen Marktpreisen“. Daher seien auch die Wärmestrom-Preise insgesamt deutlich gestiegen und liegen nach Angaben von Lichtblick mittlerweile häufig deutlich über 40 Cent.

„Auch die Preise von Bestandskundentarifen werden aktuell deutlich erhöht“, so das Vergleichsportal Check24. Die Wärmestrom-Tarife von Bestandskunden würden sich damit den Preisangeboten für Neukunden annähern. Mit Blick auf die Strompreisbremse ist auch von Bedeutung, dass Nachtspeicherheizungen oft zwei Tarifstufen haben: mit einem günstigeren Nacht-Tarif und einem teureren Tag-Tarif. Die Idee dabei ist, dass sich die Heizung nachts aufladen soll.

Tag- und Nacht-Tarife sollen bei Strompreisbremse berücksichtigt werden

Im Bundeswirtschaftsministerium ist registriert worden, dass der Nacht-Tarif stark gestiegen sei, aber oft nicht relevant viel über 40 Cent. Dass es Tag- und Nacht-Tarife gibt, soll nach Angaben des Wirtschaftsministeriums bei der Strompreisbremse berücksichtigt werden. Wenn beispielsweise der Nacht-Tarif von 0 bis 6 Uhr gelte und der Tag-Tarif von 6 bis 24 Uhr, „dann geht der Nachttarif zu 6/24 ein und der Tag-Tarif zu 18/24“. Entsprechend falle dann die Rechnung aus.

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Nach Einschätzung von Energieexperte Sieverding ist damit das grundsätzliche Problem nicht gelöst. Zwar greife bei Nachtspeicherheizungen mit getrennter Messung nun immerhin tagsüber meist die Strompreisbremse bei 40 Cent. „Viel wichtiger ist allerdings der Niedertarif in der Nacht, weil hier die Heizungen aufladen und den meisten Strom verbrauchen“ sagt er. „Die Preise steigen hier durchschnittlich von unter 20 auf über 30 Cent pro Kilowattstunde. Die Preisbremse bei 40 Cent ist hier wirkungslos – und die Preiserhöhung für die Betroffenen immens.“

Sieverding regt an, für Nachtspeicher-Heizungen eine Preisbremse deutlich unter 40 Cent zu schaffen, womöglich bei 25 bis 30 Cent. Alternativ sollten die besonderen Belastungen der Haushalte mit Nachtspeicher-Heizungen bei einem Härtefallfonds berücksichtigt werden. Das von Robert Habeck (Grüne) geführte Bundeswirtschaftsministerium erklärt dazu auf Anfrage unserer Redaktion, die genaue Ausgestaltung der Härtefallhilfen werde gerade von Bund und Ländern konkretisiert. „Sinn und Zweck der Härtefallregelungen ist es gerade, Fälle aufzufangen, wo die Gas- und Strompreisbremse entweder nicht greift oder für einen bestimmten Einzelfall nicht passt und besondere Härten entstehen“, so das Ministerium.

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