Brüssel/Münster. Die WestLB wird ein Fall für das Europäische Gericht. Der Westfälisch-Lippische Sparkassenverband klagt gegen die strengen EU-Auflagen. Die hatte der Bank eine drastische Schrumpfkur vorgeschrieben, wenn sie staatliche Hilfe haben will. Die Sparkassen halten das für übertrieben.
Der Beihilfenfall WestLB hat ein Nachspiel vor Gericht. Der Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband will es nicht einfach hinnehmen, dass die EU-Kommission die WestLB dazu verdonnert hat, sich von der Hälfte ihres Geschäfts zu trennen und sich selbst zum Verkauf zu stellen.
Der Verband, der mehr als 25 Prozent der WestLB-Anteile hält, zieht vor das Europäische Gericht erster Instanz, um die harten Auflagen der EU-Kommission überprüfen zu lassen. Für gewöhnlich dauert es zwei Jahre, bis das Gericht in solchen Klagen entscheidet. Doch da die Sache dringlich ist, dürfte es in Luxemburg schneller gehen.
Die Westfalen wollen vor Gericht klären lassen, ob die EU-Behörde die WestLB fair behandelt hat. Im Zuge der Finanzkrise hat die EU-Kommission staatliche Hilfen und Maßnahmen im Volumen von 3000 Milliarden Euro genehmigt. Vor diesem Hintergrund stellen die Sparkassen die Frage, ob eine fünf Milliarden schwere Garantie für die WestLB überhaupt den Wettbewerb verzerren kann und ob deshalb die weitreichenden EU-Forderungen an Brüssel nicht zu weit gehen. Auch müsse sicher gestellt werden, dass die WestLB und ihre Anteilseigner nicht schlechter gestellt würden als andere Banken.
Gerade erst kürzlich ist bekannt geworden, dass die ebenfalls auf Staatshilfe angewiesene Landesbank Baden-Württemberg um einen verordneten Eigentümerwechsel herumkommt. Um den Segen der EU-Wettbewerbshüter zu bekommen, muss die Stuttgarter Bank nur die Rechtsform ändern und sich in eine Aktiengesellschaft wandeln. Stadt und Land dürfen ihre Anteile behalten.