Essen/Duisburg. . Auch in Duisburg stehen verkaufsoffene Sonntage auf der Kippe. Nun ist ein “Runder Tisch“ geplant. CDU und FDP fordern Gesetzesänderungen.

Jetzt stehen auch in Duisburg mehrere verkaufsoffene Sonntage auf dem Prüfstand. „Wir sehen eine Reihe von Terminen kritisch“, sagt Günter Isemeyer von der Gewerkschaft Verdi in NRW. Kürzlich hatte Verdi bereits eine Sonntagsöffnung im Oberhausener Centro durch eine erfolgreiche Klage verhindert. Ein von der Gewerkschaft herbeigeführter Gerichtsbeschluss sorgte auch dafür, dass die Geschäfte des Rhein-Ruhr-Zentrums (RRZ) an der Stadtgrenze von Mülheim und Essen am vergangenen Sonntag geschlossen bleiben mussten. Von mittlerweile fast 20 vergleichbaren Fällen ist bei Verdi die Rede.

NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) zeigt sich besorgt. „Die jüngsten Urteile zu verkaufsoffenen Sonntagen verunsichern Kommunen und Händler ebenso wie die Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt Duin.

Hohe Hürden für Sonntagsöffnung in NRW

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Für den Sonntagsverkauf gibt es in NRW hohe Hürden. Ein Geschäft darf pro Jahr maximal an vier Sonn- oder Feiertagen öffnen. Hinzu kommt der sogenannte Anlassbezug. Das Ladenöffnungsgesetz NRW schreibt vor, dass eine sonntägliche Ladenöffnung nur zulässig ist, wenn es parallel eine prägende Großveranstaltung gibt. Diese müsse mehr Besucher anziehen als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, wird bei Verdi betont. Ein Flohmarkt, wie er beispielsweise im Fall des Mülheimer Rhein-Ruhr-Zentrums geplant war, reichte Düsseldorfer Verwaltungsrichtern nicht als Anlass für die Sonntagsöffnung im Einkaufszentrum aus.

Trotz der zunehmenden gerichtlichen Auseinandersetzungen plant die NRW-Landesregierung keine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes NRW und auch keine Streichung des Anlassbezuges. „Denn letzteres wäre verfassungswidrig“, erklärte das NRW-Wirtschaftsministerium. Ursache der Gerichtsverfahren ist nach Einschätzung des Ministeriums „nicht etwa die landesgesetzliche Regelung, sondern deren Umsetzung in den Kommunen“. Auch eine Bundesratsinitiative, um eine bundeseinheitliche Regelung zur Sonntagsöffnung herbeizuführen, sei derzeit nicht geplant.

„Aus Ladenöffnungs- ein Ladenschlussgesetz gemacht“

„Dass Minister Duin nun versucht, die Verantwortung für eine rechtssichere Umsetzung auf die Kommunen abzuschieben, ist unfair“, kritisiert Hendrik Wüst, der wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion in NRW. „Die Landesregierung ist aufgefordert, ihr Ladenöffnungsgesetz nachzubessern“, fordert Wüst. „Wir brauchen eine rechtssichere gesetzliche Lösung, ohne die Sonntagsruhe zu sehr zu stören.“

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FDP-Chef Christian Lindner, der auch Vorsitzender der liberalen Landtagsfraktion in NRW ist, macht sich für eine grundsätzliche Veränderung stark. „Die Geschäfte sollten an allen sieben Tagen selbst über ihre Öffnungszeit entscheiden können“, sagte Lindner unserer Redaktion. „Je nach Ort und Branche würde unterschiedlich von der Sonntagsöffnung Gebrauch gemacht werden, wie man es aus der Gastronomie kennt.“ Rot-Grün habe „aus dem Ladenöffnungs- ein Ladenschlussgesetz gemacht“. Es gehe auch darum, dem Einzelhandel zu ermöglichen, auf die neue Konkurrenz durch Online-Angebote zu reagieren.

„Runder Tisch“ am 9. Februar

NRW-Wirtschaftsminister Duin will für den 9. Februar zu einem „Runden Tisch“ einladen. Dabei soll unter anderem mit Vertretern des Handels, der Gewerkschaft und der Kommunen eine „Handreichung“ erarbeitet werden, um mehr Rechtssicherheit bei der Sonntagsöffnung zu bekommen. Duin betonte, Ziel sei eine „intensive Kommunikation in den Kommunen – unter Einbindung aller betroffenen Interessenvertreter“.

In einem Brief an Bürgermeister und Landräte hatte Verdi schon vor Wochen formuliert, welche Kriterien aus Sicht der Gewerkschaft bei einer Sonntagsöffnung erfüllt sein müssen. „Wir möchten, dass die Gesetze eingehalten werden“, sagt Verdi-Sprecher Isemeyer. Notfalls werde die Gewerkschaft auch im Fall Duisburg vor Gericht ziehen.