Frankfurt. Investmentbanker der Dresdner Bank haben vor Gericht verloren. Die Banker wollten Nachzahlungen zwischen 30.000 und 450.000 Euro von ihrer Bank erstreiten, doch das Arbeitsgericht Frankfurt hat ihre Forderungen abgewiesen. Die Bank habe die Zahlungen der Boni nicht verbindlich festgelegt.

Frühere Investmentbanker der Dresdner Bank sind vor Gericht mit ihren Forderungen nach höheren Bonuszahlungen gescheitert. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies am Mittwoch die Klage von 13 zum Teil ausgeschiedenen Bankern auf bis zu 90 Prozent höhere Zahlungen zurück. Die Klage richtete sich gegen die Commerzbank, zu der die Dresdner mittlerweile gehört. Die Forderungen beliefen sich auf knapp 30.000 Euro bis zu 450.000 Euro.

Dresdner Bank muss Wertpapier-Experten zusätzliche 1,5 Millionen Euro zahlen

Den Klägern stünden zwar aufgrund ihrer Arbeitsverträge grundsätzlich Bonuszahlungen zu, erklärte das Arbeitsgericht. Diese Ansprüche seien aber durch die im März dieses Jahres geleisteten Zahlungen erfüllt. Dagegen ergäben sich keine weiteren Ansprüche durch die Schreiben der Dresdner Bank aus dem Dezember 2008, in denen eine bis zu 90 Prozent höhere Bonuszahlung vorläufig festgesetzt worden sei. Dabei handelte es sich Auffassung des Gerichts lediglich um Mitteilungsschreiben, in denen die Bank über die zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Erwägungen und Faktoren zur variablen Vergütung informiert habe.

In der vergangenen Woche hatte sich dagegen ein ehemaliger ranghoher Investmentbanker der Dresdner Bank mit seiner Forderung nach einer Abfindung von 1,5 Millionen Euro vor dem Frankfurter Arbeitsgericht durchgesetzt. Die Bank muss nach dieser Entscheidung dem Wertpapier-Experten die Abfindung zusätzlich zu einem Bonus von drei Millionen Euro zahlen, den der Banker bereits erhalten hat. (afp)