Düsseldorf. . NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider kündigt harte Strafen bei Verstößen gegen das Mindestlohn-Gesetz an. Kontrollen, hohe Geldbußen und Nachforderungen sollen gleich nach dem Start am 1. Januar beginnen.
Arbeitgeber, die sich nicht an den ab 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohn halten, müssen mit unangekündigten Kontrollen, harten Strafen und Nachforderungen rechnen. „Wer sich nicht dran hält, wird empfindlich bestraft“, sagte NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) dieser Zeitung. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 500 000 Euro. Arbeitnehmer können bis drei Jahre nach der fälligen Lohnzahlung klagen, wenn ihnen nicht der volle Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gezahlt wurde.
Schneider kündigte eine verstärkte Zusammenarbeit des NRW-Arbeitsschutzes mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an. Hinweise auf Verstöße würden sofort an die Hauptzollämter weitergeleitet. Der gesetzliche Mindestlohn gilt ab Januar 2015. Für eine Übergangsfrist gibt es allerdings vereinzelte Ausnahmeregelungen. Spätestens ab 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn dann ausnahmslos. Eine Kommission mit Arbeitgebern, Gewerkschaftern und Wissenschaftlern wird spätestens alle zwei Jahre Vorschläge für eine Mindestlohn-Anpassung machen, die sich an den Tariflöhnen orientiert.
„Informieren und kontrollieren“
„Eine zentrale Herausforderung besteht darin, auch bei den Arbeitgebern für eine breite Akzeptanz des Mindestlohns zu sorgen“, sagte Schneider. „Deswegen wollen wir informieren und kontrollieren. Gesetze sind dazu da, eingehalten zu werden.“ Bei Verstößen haben auch die Sozialversicherungsträger Anspruch auf Nachforderungen gegenüber Arbeitgebern. Nach dem Sozialgesetzbuch muss der Arbeitgeber bei einer Nachforderung der Sozialversicherungsbeiträge außerdem den sogenannten „Gesamtsozialversicherungsbeitrag“ zahlen – also nicht nur den Arbeitgeberanteil, sondern auch den Arbeitnehmeranteil. „Das wird teuer!“, warnte Schneider.
Der Arbeitsminister will durch scharfe Kontrollen vor allem Umgehungsstrategien verhindern. Dazu zählen Schwarzarbeit und die unkorrekte Zeiterfassung zur Senkung der Lohnhöhe. Anzeichen für Missbrauch seien:
1. Ungewöhnliche Nutzung von Teilzeit und kurzen Wochenarbeitszeiten (Bau, Gastronomie);
2. unbezahlte Mehrarbeit ohne vertragliche Vereinbarung;
3. Zahlung des Mindestlohns, aber überhöhte Abzüge für Transport, Unterkunft oder Verpflegung;
4. Zahlung des Mindestlohns, aber unbegründete Abzüge für vermeintliche Schlechtarbeit oder beschädigtes Arbeitsmaterial.
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Unterlaufen werden könne der Mindestlohn auch durch Bezahlung nach Stücklohn (Paketdienste) und einer Berechnung des Lohns nach einer unrealistisch hohen Stückzahl, sagte der Minister. Auch die Ausdehnung der Scheinselbstständigkeit sieht Schneider als Risiko.