In vielen Nachbarländern gilt ein gesetzlicher Mindestlohn bereits seit Jahren. In den Niederlanden wurde er 1968 eingeführt und jährlich zweimal an die Tariflöhne angepasst. Bei Stücklohn muss ein normales Arbeitstempo zugrunde gelegt werden.

Auch in Frankreich und Großbritannien gibt es Mindestlöhne. Frankreichs Gewerkschaften haben ein Verbandsklagerecht, das es in Deutschland nicht gibt. In Frankreich sind Verstöße beim Mindestlohn zunächst eine Ordnungswidrigkeit – können aber zum Strafverfahren führen.

In den Nachbarländern gelten der Groß- und Einzelhandel, Hotels, Gaststätten, Putzdienste und Bereiche des Transportwesens als besonders kritisch bei der Einhaltung des Mindestlohns.