Ab 1. Januar gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Laut DGB profitieren 5,6 Prozent der Herner Vollbeschäftigten davon.
Ab 1. Januar gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Laut Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) müssen zurzeit in Herne etwa 1653 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen (Bruttoverdienst bis zu 1500 Euro pro Monat). Das heißt: 5,6 Prozent der 29 511 Vollzeitbeschäftigten in Herne werden von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren.
Der DGB geht davon aus, dass bei den 11 145 sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten in Herne und insbesondere bei den 10 245 Minijobs, der Anteil derjenigen, die vom Mindestlohn profitieren werden, noch deutlich höher liegt. Regionale Angaben sind jedoch wegen mangelnder statistischer Grundlagen nicht möglich. Landesweit werden etwa zwei Drittel und Minijobber vom Mindestlohn profitieren.
Bundesweit arbeiten deutlich mehr Frauen im Niedriglohnbereich als Männer. Dieser Trend zeigt sich auch in Herne. Während drei Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer in Herne brutto weniger als 1500 Euro monatlich verdienen, liegt der Anteil der Frauen bei 11,2 Prozent.
DGB-Regionsgeschäftsführer Jochen Marquardt ist überzeugt, dass der gesetzliche Mindestlohn zu mehr Gerechtigkeit führen wird: „Auch die Akzeptanz bei den Unternehmen wird zunehmen, wenn sie sicher sein können, dass der Mindestlohn auch von der Konkurrenz bezahlt wird.“ Wichtig sei aber eine Überwachung. „Einige Arbeitgeber versuchen mit allen Tricks den Mindestlohn zu umgehen. Das ist kein Kavaliersdelikt!“, so der DGB-Vertreter. Wer gegen das Mindestlohngesetz verstoße, müsse mit Geldbußen bis zu 500 000 Euro rechnen. Wem der Mindestlohn vorenthalten werde, könne bis zu drei Jahre später Klage einreichen. Marquardt weist darauf hin, dass tariflich ausgehandelte Branchen-Mindestlöhne ihre Gültigkeit behalten und nicht mit Hinweis auf den gesetzlichen Mindestlohn gekürzt werden können.