München. Sind die “Burger King“-Filialen von Yi-Ko bald wieder offen? Kette und Franchiser treffen sich nicht vor Gericht – das lässt auf eine Einigung hoffen.
In den Streit um die Filialschließungen bei Burger King kommt Bewegung. Die Fast-Food-Kette und ihr größter deutscher Franchisenehmer haben sich darauf verständigt, die für Montag angesetzte Verhandlung vor dem Landgericht München vertagen zu lassen, wie beide Seiten mitteilten. Eine Gerichtssprecherin bestätigte, dass die Verhandlung kurzfristig abgesetzt worden sei. Rechtsanwalt Dominik Ziegenhahn von der Kanzlei Graf von Westphalen, die den Franchiser vertritt, erklärte, eine Einigung stehe "unmittelbar bevor". Daher mache es keinen Sinn, "sich parallel zu einer streitigen Gerichtsverhandlung vor dem Gericht zu treffen".
Burger King hatte dem Franchisenehmer Yi-Ko im November fristlos gekündigt und dies unter anderem mit Vertragsverstößen begründet. Dabei ließ die Fast-Food-Kette Yi-Ko auch die Nutzung von Marke, Produktnamen und Firmenlogo verbieten. Die 89 Filialen des Franchisenehmers mussten schließen, die rund 3000 betroffenen Beschäftigten bangen seither um ihre Jobs. Yi-Ko legte Widerspruch gegen das Nutzungsverbot für die Marke ein, über den eigentlich am Montag mündlich vor Gericht verhandelt werden sollte.
Ringen um eine Lösung ging bis zum frühen Montagmorgen
Nach Angaben der Anwaltskanzlei haben beide Parteien in den vergangenen Tagen und bis zum frühen Montagmorgen intensiv um eine Lösung gerungen. Alleineigentümer des Franchise-Unternehmens ist mittlerweile der Russe Alexander Kolobov, der auch in Russland zahlreiche Burger-King-Filialen betreibt.
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Die Fast-Food-Kette selbst wollte sich am Montag zu den Chancen auf eine Einigung nicht äußern. Wie schon in der vergangenen Woche erklärte das Unternehmen, man arbeite "intensiv an einer neuen Eigentümer- und Managementstruktur" für die bisher von Yi-Ko betriebenen 89 Restaurants, um diese schnellstmöglich wiederzueröffnen. Man verhandele "mit neuen Investoren, damit auch die 3000 Mitarbeiter wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren können".
Wie kam es zu dem Streit zwischen Burger King und Yi-Ko?
Im November hatte die Fast-Food-Kette ihrem größten deutschen Franchiser fristlos gekündigt und den Schritt damit begründet, dass Yi-Ko wiederholt gegen vereinbarte Arbeitsbedingungen verstoßen habe. Dabei machte die Fast-Food-Kette auch unmissverständlich klar, dass Yi-Ko nicht mehr unter dem Namen Burger King weitermachen dürfe. Keine Außenwerbung, keine "Whopper" und "King Nuggets", keine Arbeitskleidung mit dem Firmenlogo mehr - de facto bedeutete schon dieser Schritt das vorläufige Aus für die betroffenen Filialen. Hinzu kam ein Lieferstopp, so dass den Restaurants schon bald die Waren ausgingen. Yi-Ko legte Widerspruch gegen das Marken-Nutzungsverbot ein, über den das Landgericht ursprünglich am Montag verhandeln sollte. Beide Parteien verständigten sich aber nun darauf, den Termin kurzfristig absetzen zu lassen.
Was bedeutet das für den Verhandlungsstand?
Auf jeden Fall spricht die Entwicklung dafür, dass es Bewegung in dem Konflikt gibt. Die von Yi-Ko beauftragte Anwaltskanzlei spricht bereits von einer bevorstehende Einigung. "Wenn Verhandlungen so kurz vor einem möglichen guten Ende und einer für beide Seiten positiven Einigung stehen, macht es keinen Sinn, sich parallel zu einer streitigen Gerichtsverhandlung vor dem Gericht zu treffen" erklärte Rechtsanwalt Dominik Ziegenhahn von der Kanzlei Graf von Westphalen. Deutlich zurückhaltender zeigt sich Burger King: Zu den Chancen auf eine Lösung will sich die Fast-Food-Kette vorläufig nicht äußern.
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Welche Szenarien sind denkbar?
Möglich wäre, dass Yi-Ko-Alleineigentümer Alexander Kolobov die Schnellrestaurants weiter betreibt oder sich einen zusätzlichen Investor mit ins Boot holt. Auch ein oder mehrere völlig neue Betreiber könnten ins Spiel kommen. Als unwahrscheinlichste Lösung gilt, dass die Fast-Food-Kette selbst in die Bresche springt. Denn nachdem der Konzern vor einiger Zeit entschied, alle Schnellrestaurants in die Hände von Franchisern zu geben, ist trotz der aktuellen Krise nicht mit einer Rolle rückwärts zu rechnen.
Wie steht es um die betroffenen Beschäftigten?
Sie wurden von der fristlosen Kündigung kalt erwischt und hoffen ebenso wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten schon seit Beginn auf eine rasche Lösung. Zumal in dem Streit auch eine mögliche Insolvenz des Franchisers im Raum stand. Sollten sich die Parteien nun einigen, dürfte das kurz vor Weihnachten bei Beschäftigten und Arbeitnehmervertretern für Aufatmen sorgen. Die Gewerkschaft pocht allerdings auf Bedingungen, darunter neben der Sicherung der Arbeitsplätze auch eine Tarifbindung für die Filialen. Es sei wichtig, "dass man endlich faire Arbeitsbedingungen für diese 3000 Menschen herstellt", sagt NGG-Gastronomie-Experte Guido Zeitler. (dpa)