München. Die Fast-Food-Kette Burger King hat ihrem Franchise-Partner Yi-Ko die Nutzung der Marke untersagt. Das Landgericht München hat auf Antrag des Unternehmens eine einstweilige Verfügung erlassen. Ohne Logos und den klassischen Burger-King-Produkten droht vielen der 89 betroffenen Filialen das Aus.
Die Fast-Food-Kette Burger King will ihrem Franchise-Partner Yi-Ko die Nutzung der Marke gerichtlich verbieten lassen. "Wir können bestätigen, dass wir eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München beantragt haben, und dass das Landgericht diese antragsgemäß heute erlassen hat", sagte ein Unternehmenssprecher am Freitag der Nachrichtenagentur dpa in München. Der Interimsgeschäftsführer von Yi-Ko, Dieter Stummel, war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Das Landgericht München wollte sich am Freitag auf Anfrage nicht äußern. Über den Antrag auf Einstweilige Verfügung berichtete auch "Focus Online".
Nach dem Wirbel um Hygienemängel und schlechte Arbeitsbedingungen hatte Burger King die Verträge mit dem größten deutschen Lizenznehmer Yi-Ko Holding fristlos gekündigt. Yi-Ko betreibt 89 Filialen mit insgesamt rund 3000 Beschäftigten, die seither um ihre Jobs bangen. Mit der Einstweiligen Verfügung will die Fast-Food-Kette durchsetzen, dass Yi-Ko das Firmenlogo von Burger King sowie Produktbezeichnungen nicht mehr nutzen darf.
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Einstweilige Verfügung noch nicht zugestellt
Eine einstweilige Verfügung werde allerdings erst wirksam, wenn sie zugestellt sei, sagte der Sprecher. Sie stelle nur eine vorläufige Entscheidung dar, "diese kann durch Rechtsmittel angefochten werden". Zugleich arbeite man "intensiv daran, diese Restaurants in eine neue Eigentümer- und Management-Struktur überführen zu können". Details ließ der Sprecher offen. Dem Vernehmen nach soll es aber bereits Interessenten geben.
Weil die Restaurants ab Freitag nicht mehr von Burger King beliefert werden sollten, dürften ihnen die Waren sehr bald ausgehen. Noch gebe es aber keine Meldungen über Schließungen, sagte Gastronomieexperte Guido Zeitler von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Er forderte Burger King und Yi-Ko auf, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Diese könnte auch sein, dass ein Investor ins Boot geholt werde. Im Falle einer Schließung müsse mit einer Insolvenz von Yi-Ko gerechnet werden. Dies könne allerdings auch eine Chance sein: Ein Insolvenzverwalter könne nach Lösungen suchen, Löhne und Gehälter wären vorerst gesichert, so Zeitler. (dpa)