Essen. Die Christdemokraten wollen nach der Wahl Änderungen an den Hartz-Gesetzen vornehmen. Neben der Organisationsreform der Arbeitsargenturen und der Erhöhung des unantastbaren Vermögensanteils soll es eine neue Zuverdienst-Regelung geben. CDU-Sozialexperte Brauksiepe erläutert die Pläne.

Neben der vom Verfassungsgericht geforderten Organisationsreform der Arbeitsagenturen und einer „deutlichen Erhöhung” des unantastbaren Vermögensanteils, der der Altersvorsorge der Arbeitslosen dient, planen die Christdemokraten eine neue Zuverdienst-Regelung.

Dagegen lehnt die Union eine Anhebung der Hartz IV-Regelsätze, wie sie die Linkspartei fordert, klar ab. „Die Forderung nach mehr Geld für alle löst keine Probleme”, sagte der CDU-Sozialexperte und Bundestagsabgeordnete Ralf Brauksiepe der WAZ. Eine neue Bundesregierung müsse vor allem dafür sorgen, dass die Anreize für eine Arbeitsaufnahme erhöht werden.

„Wenn man nur die ersten 100 Euro des Zuverdienstes zum ALG II voll und ganz behalten kann, wie es heute ist, ist das kein Motiv, mehr zu tun”, sagte Brauksiepe, „es erscheint uns nicht sinnvoll, dass Sie, je mehr Sie hinzu verdienen, umso weniger behalten dürfen.”

Die Zuverdienst-Regelungen müssten deshalb so geändert werden, dass sie mehr Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung bieten, die aus der Hilfebedürftigkeit herausführt. Auch aus Gründen der Motivation müsse gelten, dass wer arbeitet, mehr haben muss, als wer nicht arbeitet.

Schutz für selbstgenutzte Immobilien

250 Euro monatlich bleiben derzeit ALG II-Empfängern von den Beträgen unangetastet, die sie für das Alter ansparen. Die CDU halte dies eindeutig für zu wenig, sagte der CDU-Sozialexperte. Nach seiner Meinung soll eine neue Regelung es möglich machen, „dass die allermeisten Arbeitnehmer ihre Vorsorge fürs Alter voll behalten können”. Darüber hinaus wolle die CDU die selbstgenutzte Immobilie umfassender schützen.

In CDU-Ortsverbänden wird diskutiert, Langzeitarbeitslose stärker zu gemeinnützigen Arbeiten heranzuziehen. Der Chef der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der Unionsfraktion sieht hier aber keinen Handlungsbedarf. Das Gesetz sehe dies längst grundsätzlich vor. „Aber die Umsetzung vor Ort ist sicher oft recht unterschiedlich. Manche Versammlungsteilnehmer kennen dann Fälle, wo das Gesetz nicht so vollzogen wird. Aber das ist nicht Sache des Bundesgesetzgebers.”