Essen. Mitten in der Wirtschaftskrise kürzt der Bund Städten und Gemeinden die Zuschüsse zu den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose. Ab 2010 übernimmt Berlin nur noch 23,2 statt bisher 26,1 Prozent der Milliarden-Belastung. Dabei steigen die Ausgaben für Hartz IV-Empfänger stetig an.

Dabei explodieren auf Grund der schnell steigenden Arbeitslosen-Zahlen die Unterkunftskosten für ALG II-Empfänger. 2010, rechnet der Deutsche Städtetag, werden diese Ausgaben insgesamt von 14 auf 16 Milliarden Euro klettern.

Für die Rathauskassen alleine bedeutet dies eine zusätzliche Belastung von fast zwei Milliarden Euro, die an die Bedarfsgemeinschaften der Langzeitarbeitslosen überwiesen werden müssen - statt 10,3 Milliarden Euro in diesem Jahr dann 12,3 Milliarden.

"Absurde" Entwicklung

Städtetags-Hauptgeschäftsführer Stephan Articus kritisierte in einem Gespräch mit der WAZ die Entwicklung als „absurd“. Die deutschen Kommunen hätten es neben den steigenden Kosten durch die Arbeitslosigkeit ja auch noch mit sinkenden Steuereinnahmen durch die Krise zu tun.

Hintergrund der Kürzung: Veraltete Vereinbarungen, die noch in Zeiten des Booms abgeschlossen wurden und seit 2008 wirksam sind. Die Formel sieht vor, dass der Bund 2010 nicht Anteile an den realen Kosten übernimmt, sondern sich an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften orientiert, die es zwischen Juli 2008 und Juni 2009 gab. Da hatte sich die Krise noch nicht so stark auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt.

Untaugliche Berechnungsformel

Articus: „Es ist absurd, dass den Städten in dieser Situation eine untaugliche Berechnungsformel des Bundes zusätzliche Probleme aufhalst. Wenn die Ausgaben für die Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger steigen, muss der Bund seinen finanziellen Anteil daran erhöhen und nicht reduzieren“.

Wieviel Ausfälle die Städte durch die veraltete Formel am Ende tatsächlich haben werden, ist unklar, weil keiner die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ab diesem Herbst voraussagen kann. Experten halten ein erneutes Überschrei-ten der Fünf-Millionen-Grenze aber nicht für ausgeschlossen.