Essen. Nicht ganz freiwillig hat der Bundestag eine Entlastung der Steuerzahler um 9,5 Milliarden Euro beschlossen. Arbeitnehmer können ab Januar 2010 ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer absetzen. Was bedeutet das im Einzelnen für die unterschiedlich Versicherten?
Das Bundesverfassungsgericht hatte eine bessere Absetzbarkeit der Krankenkassen- und Pflegebeiträge verlangt, vor allem auch eine Gleichbehandlung von privat und gesetzlich Versicherten. Dem ist die Koalition recht umfangreich nachgekommen. Gut verdienende Singles sparen nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes (Grafik) bis zu 1091 Euro im Jahr.
Gesetzlich Versicherte
Bisher konnten pro Jahr höchstens 1500 Euro (Selbstständige: 2400 Euro) an Beiträgen abgesetzt werden, von Paaren jeweils das Doppelte. Künftig sind die vollen Beiträge absetzbar, sofern sie dem Basisschutz dienen. Gesetzlich Versicherte, die den Höchstbetrag zahlen, kommen in diesem Jahr auf 3570 Euro im Jahr. Zusatzversicherungen, etwa für Einzelzimmer oder hochwertigen Zahnersatz sind nicht absetzbar.
Privatversicherte
Die steuerliche Gleichbehandlung der Privatversicherten war der Kern des Karlsruher Urteils. Sie können ab dem kommenden Jahr ihre Beiträge bis zur Höhe des jüngst eingeführten Basistarifs absetzen, der sich am Höchstbetrag der Gesetzlichen orientiert. Besonders entlastet werden privatversicherte Familien: Sie können künftig auch die Beiträge für den Ehepartner und die Kinder von der Steuer absetzen. Darauf bestanden die Verfassungsrichter, weil Ehepartner und Kinder in Gesetzlichen Kassen kostenlos mitversichert werden. Eine vierköpfige privatversicherte Familie kommt leicht auf einen fünfstelligen Jahresbeitrag.
Andere Versicherungen
Doch auch Geringverdiener können Steuern sparen. Für sie bleibt der Höchstbetrag von Bedeutung, der für Gutverdiener hinfällig wird. Er wird um 400 Euro angehoben auf 1900 Euro (Selbstständige: 2800 Euro). Wer mit seinen Kranken- und Pflegekassenbeiträgen diese Grenze nicht erreicht, kann auch andere Versicherungen geltend machen, um den Höchstbetrag auszuschöpfen. Etwa Haftpflicht-, Unfall- oder Zusatzversicherungen.