Brüssel. Das europäische Parlament stärkt die Rechte von Patienten. Wer sich im EU-Ausland behandeln lässt, soll die Kosten künftig von der Krankenkasse erstattet bekommen. Auch deutsche Krankenhäuser wollen vom Gesundheitstourismus profitieren.

Operationen und Behandlungen im EU-Ausland sollen künftig einfacher möglich sein: Wer sich zum Beispiel in Spanien eine neue Hüfte einsetzen oder in Polen ein Hörgerät anfertigen lässt, soll die Kosten von der Krankenkasse auf jeden Fall erstattet bekommen. Gestern stimmte das EU-Parlament dafür, das Recht für 500 Millionen EU-Bürger in einer Richtlinie zu verankern.

Die deutschen Krankenkassen zahlen bereits größtenteils für Behandlungen in anderen EU-Ländern; in anderen Staaten hatten die Bürger hingegen oft große Mühe, das Geld für Operationen wiederzubekommen – obwohl der Europäische Gerichtshof das mehrfach angemahnt hatte.

Nun bekommen Patienten in Europa mehr Sicherheit: Übernimmt eine Krankenkasse im Heimatland eine Rechnung, muss sie das auch im Ausland tun. Das gilt aber nur, wenn der dortige Preis nicht über dem im Herkunftsland liegt, sonst muss der Patient die Mehrkosten selber tragen. Auch können die Mitgliedstaaten darauf bestehen, dass sich die Patienten eine Behandlung vorab genehmigen lassen. Ausgenommen von der Richtlinie sind Langzeitpflege oder Organtransplantationen.

Ansturm von Gesundheitstouristen befürchtet

Länder wie Spanien fürchten einen neuen Ansturm von Gesundheitstouristen, schon jetzt reisen zum Beispiel viele Briten in den Süden, weil sie in ihrem Land lange auf Operationen warten müssen. Deutsche Kliniken blicken hingegen optimistisch in die Zukunft: „Die Krankenhäuser sind international gut aufgestellt und bereit, sich mit neuen Kooperations-Modellen dem Wettbewerb zu stellen“, sagte ein Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft. „Die Richtlinie bringt Chancen für 4,4 Millionen Beschäftigte im deutschen Gesundheitswesen“, freute sich auch der EU-Abgeordnete Peter Liese (CDU).

Die Parlamentarier forderten, dass Patienten künftig alle notwendigen Informationen erhalten. Dafür solle es nationale Ansprechstellen geben, möglicherweise auch einen Europäischen Patientenbeauftragten, der sich um Beschwerden kümmert. Die EU-Mitgliedsländer müssen der Richtlinie noch zustimmen.

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