Essen. Schülerinnen und Schüler gelten in der NRW-Coronaschutzverordnung automatisch als getestet. Was Kinder und Jugendliche dennoch beachten müssen.

Ohne einen Nachweis über Genesung, vollständigen Impfschutz oder einen negativen Coronatest geht ab Freitag, 20. August, nur noch wenig in NRW. Schülerinnen und Schüler zählen laut der ab Freitag gültigen neuen Coronaschutzverordnung automatisch als getestet. Dazu hat sich das Land entschlossen, da Kinder und Jugendliche ab der ersten Klasse ohnehin zwei Mal die Woche verbindlich an den Schulen getestet werden. Dennoch sind noch einige Fragen offen:

Wie weisen die Kinder und Jugendlichen nach, dass sie getestet wurden?

Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren müssen einen Schülerausweis vorlegen, da ab diesem Alter die Schulpflicht in Deutschland endet. Ein Schülerausweis wird in der Regel ab der fünften Klasse ausgestellt. Wer jünger ist, gilt automatisch als getestete Person. Wer noch die Grundschule besucht, muss also keinerlei Nachweis mit sich führen. Dennoch könnte es ratsam sein, einen Altersnachweis dabei zu haben. Bei Grundschülern stellen Lehrerinnen und Lehrer auf Wunsch auch weiterhin eine Bescheinigung über das Ergebnis des PCR-Lollitests aus.

Wo muss der Schülerausweis überhaupt vorgelegt werden?

Überall dort, wo die so genannte 3G-Regel in Kraft getreten ist – also in Städten und Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35. Vollständig Geimpften und Genesenen sowie negativ Getesteten stehen alle Einrichtungen und Angebote wieder offen. Nachweise werden verlangt bei:

  • Veranstaltungen in Innenräumen – etwa im Kino
  • Sport in Innenräumen
  • in Restaurants
  • bei körpernahen Dienstleistungen, etwa beim Friseur
  • Beherbergungsbetrieben wie Hotels und Jugendherbergen
  • Großveranstaltungen im Freien ab 2.500 Personen

Reicht die Vorlage eines Schülerausweises zum Besuch eines Clubs oder einer privaten Feier aus?

Ja. Zwar gilt für Veranstaltungen und Dienstleistungen mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen die Pflicht, einen negativen PCR-Test vorzulegen - etwa auf Hochzeiten. Schülerinnen und Schüler sind von dieser Sonderregel jedoch ausgenommen (sofern sie nicht aus dem Ausland einreisen). Das gilt auch für Kinder ab der fünften Klasse, obwohl diese lediglich mit Antigen-Abstrichen auf das Coronavirus getestet werden. Eine zusätzliche PCR-Testung ist nicht notwendig.

Was gilt für jüngere Kinder?

Für Kinder bis zum Schuleintritt gelten auch in der neuen Coronaschutzverordnung keinerlei Beschränkungen. Sie sind getesteten Personen gleichgestellt. Zudem sind sie auch weiterhin von der Maskenpflicht ausgenommen. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren etwa wegen der Passform keine medizinische Maske tragen können, dürfen sie ersatzweise eine Alltagsmaske benutzen.

Was gilt für Veranstaltungen wie Ferienlager, Kinder-Freizeiten und Sportfeste?

Bei Bildungsangeboten, Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Sportangeboten für Kinder und Jugendliche kann als Testnachweis auch ein beaufsichtigter Selbsttest vorgenommen werden, sofern das Kind oder der Jugendliche nicht genesen oder geimpft ist. Bei Veranstaltungen an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen mit einem festen Personenkreis müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zweimal pro Woche getestet werden.

Wird auch in den Herbstferien getestet?

Zur Gültigkeit von Schülerausweisen als Testnachweis in den Herbstferien gibt es noch keine Reglung. Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes gilt nur bis zum 17. September. In diesem Zeitraum gibt es keine Ferien. „Zu zukünftigen Regelungen sind keine Aussagen möglich. Über neue Regelungen wird die Landesregierung wie schon in der Vergangenheit entsprechend kommunizieren“, teilte das NRW-Gesundheitsministerium auf Nachfrage mit. Damit bleibt die Frage zunächst unbeantwortet, ob Schulkinder in den Herbstferien dann privat getestet werden müssen, wenn sie etwa in den Urlaub fahren oder an Veranstaltungen teilnehmen wollen? Offen ist damit auch, ob Eltern für die Tests ihrer Kinder in den Ferien selbst aufkommen müssen, weil es die kostenlosen Bürgertest nach einem Bund-Länder-Beschluss ab 11. Oktober, also mit Beginn der NRW-Herbstferien, nicht mehr gibt.

Mehr als 20 Prozent aller Schülerinnen und Schüler vollständig geimpft

Jeder fünfte Schüler im Alter zwischen 12 und 17 ist in Nordrhein-Westfalen vollständig gegen Corona geimpft. Nach den am Montag veröffentlichten Impfdaten des Robert Koch-Instituts (RKI) haben landesweit inzwischen 20,3 Prozent der Jugendlichen und Kinder dieser Altersgruppe die Zweitimpfung erhalten. Mit 32,8 Prozent hat in NRW fast jeder dritte Schüler der 12- bis 17-Jährigen eine erste Spritze bei den Corona-Impfungen bekommen. Beide Quoten liegen deutlich über den Bundesdurchschnitten von 17,8 beziehungsweise 27,5 Prozent. (mit mko)