Essen. Die Corona-Zahlen in NRW steigen und damit auch die Inzidenz. In NRW gilt nur noch eine Inzidenzstufe. Diese Regeln gelten dann:

In NRW gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Diese vereinheitlicht und vereinfacht viele Regeln: So gilt ab Freitag nur noch eine Inzidenzstufe, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage hintereinander über dem Wert von 35 liegt. Dann dürfen verschiedene Angebote und Einrichtungen nur noch von immunisierten oder getesteten Personen genutzt werden.

Grundsätzlich ist der Zugang zu Krankenhäusern sowie auch Alten- und Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen nur immunisierten oder getesteten Personen gestattet.

Liegt nach Feststellung des NRW-Gesundheitsminsteriums die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis, in einer Stadt oder NRW-weit an fünf Tagen hintereinander über 35, dürfen bestimmte Einrichtungen nur noch von immunisierten oder getesteten Personen benutzt werden. Diese Regelungen entfallen wieder, wenn die Inzidenz an fünf Tagen hintereinander unter dem Wert von 35 liegt.

Corona-Regeln in NRW: Diese Verschärfungen gelten in Inzidenzstufe 1

Folgende Einrichtungen und Angebote dürfen dann nur noch von immunisierten oder getesteten Personen benutzt werden

  • Veranstaltungen im öffentlichen Raum, insbesondere der Bereich Bildung, Kultur, Sport und Messen
  • Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2500 Teilnehmern
  • Körpernahe Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik und Körperpflege
  • Gastronomische Angebote in Innenräumen, außer das bloße Abholen von Speisen und Getränken
  • Beherbergungsbetriebe
  • Touristische Busreisen
Corona-Regeln in NRW: Wie geht es mit den Inzidenzstufen weiter? Die Regelungen der Landesinzidenz in Stufe 2 werden keine Anwendung mehr finden. Vor allem die Innengastronomie wäre dann von einer Verschärfung betroffen gewesen. Die aktuelle Version der Corona-Schutzverordnung läuft am 19. August aus. (Symbolbild)
Corona-Regeln in NRW: Wie geht es mit den Inzidenzstufen weiter? Die Regelungen der Landesinzidenz in Stufe 2 werden keine Anwendung mehr finden. Vor allem die Innengastronomie wäre dann von einer Verschärfung betroffen gewesen. Die aktuelle Version der Corona-Schutzverordnung läuft am 19. August aus. (Symbolbild) © Bernd Thissen/dpa

Corona-Regeln in NRW: Keine Zuordnung in Inzidenzstufe 3

Seit Ende Juli setzt NRW auch die Inzidenzstufe 3 aus. Hier wurden eigentlich Städte und Kreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz eingeordnet, die acht Tage in Folge höher als 50 ist. Mit dem Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung dann entfallen auch alle weiteren Inzidenzstufen. Nun gilt in NRW die neue 3G-Regel.

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Corona in NRW: Hier gibt es weitere Informationen

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