Düsseldorf. Jugendliche in NRW müssen für 3G keine Testnachweise vorlegen, weil sie in den Schulen getestet werden. Was in den Herbstferien gilt, ist offen.

Welchen Corona-Testnachweis müssen Kinder und Jugendliche in den NRW-Herbstferien vorlegen? Diese Frage vieler Eltern ist derzeit ungeklärt, da die aktuelle Schutzverordnung bis zum 17. September gilt, die Herbstferien aber erst am 11. Oktober beginnen. „Zu zukünftigen Regelungen sind keine Aussagen möglich“, teilte das Gesundheitsministerium mit.

Über neue Regelungen werde entsprechend informiert. Damit bleibt offen, ob Schulkinder privat getestet werden müssen, wenn sie etwa verreisen wollen und ob Eltern die Kosten tragen müssen – denn kostenlose Bürgertests wird es ab 11. Oktober nicht mehr geben. Bis 16-Jährige zählen automatisch als getestet, weil sie zweimal die Woche an den Schulen auf Corona getestet werden. (mko)

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