Luxemburg. Die Euro-Finanzminister haben sich auf Regeln zu direkten Bankenhilfen aus dem Euro-Rettungsfonds ESM verständigt. Steuerzahler sollen künftig vor den Kosten von Bankenpleiten geschützt werden. Der ESM soll in Zukunft unter strengen Auflagen 60 Milliarden Euro für Bankenhilfen ausgeben können.
Die EU-Finanzminister wollen die Steuerzahler künftig vor den Kosten von Bankenpleiten schützen, ringen aber noch um die Regeln zur Beteiligung von Inhabern, Gläubigern und auch Sparern. "Es gibt immer noch einige bedeutende Meinungsverschiedenheiten", beschrieb der irische Finanzminister Michael Noonan die Ausgangslage vor dem Treffen am Freitag in Luxemburg. Am Vorabend hatte sich die Eurogruppe bereits auf die Eckpunkte für direkte Hilfszahlungen an angeschlagene Banken aus dem Euro-Rettungsfonds ESM verständigt.
Der Rettungsfonds soll in Zukunft unter strengen Auflagen 60 Milliarden Euro für Bankenhilfen ausgeben können, damit die Probleme von Banken nicht wie etwa in Spanien auch Staaten durch Hilfszahlungen in Schwierigkeiten bringen. Damit es aber gar nicht erst so weit kommt, will die EU vorher strikte und klare Regeln für die sogenannte Haftungshierarchie festlegen.
4,5 Billionen Euro Staatshilfen für Banken von 2008 bis 2011
So soll vermieden werden, dass wie im Fall Zypern Konfusion darüber herrscht, ob und welche Investoren zur Kasse gebeten werden, wenn eine Bank in Schieflage gerät. "Wir müssen Klarheit schaffen, damit Investoren überall auf der Welt im Vorfeld wissen, was die Spielregeln hier in Europa sind", sagte das deutsche Direktoriumsmitglied der Europäischen Zentralbank, Jörg Asmussen, im Vorfeld des Treffens.
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Zudem soll in Zukunft nicht mehr der Steuerzahler für Bankenpleiten gerade stehen. In der Finanzkrise genehmigte die EU-Kommission in den Jahren 2008 bis 2011 Staatshilfen in Höhe von 4,5 Billionen Euro für angeschlagene Finanzinstitute.
Die geplante EU-Richtlinie zur Bankenabwicklung sieht eine klare Haftungshierarchie vor: Nach Eigentümern und Gläubigern sollen auch große Anleger zahlen müssen, wobei kleine Unternehmen und natürliche Personen, also Sparer, erst ganz am Ende zur Kasse gebeten werden sollen. Kleinsparer mit Guthaben unter 100.000 Euro werden ausgenommen. Zudem sollen die Banken in den kommenden Jahren nationale Abwicklungsfonds aufbauen.
Schwieriges Ringen um Details
Um die Details wird aber noch heftig gerungen. "Mittsommer ist der längste Tag des Jahres, also haben wir genug Zeit eine Lösung zu finden", sagte EU-Währungskommissar Olli Rehn in Erwartung einer langen Sitzung. Umstritten ist etwa, wie viel Flexibilität den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Haftungshierarchie eingeräumt wird. Während Deutschland auf möglichst strikte und einheitliche Regeln pocht, wollen Frankreich und Großbritannien großen Spielraum durchsetzen.
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Als Schwierig schätzen EU-Diplomaten auch die Verhandlungen mit Großbritannien über den Aufbau eines nationalen Abwicklungsfonds ein, wie es in Deutschland bereits einen gibt. Die Regierung in London will wie bisher von den Banken eine Steuer kassieren, die in den Staatshaushalt fließen soll, anstatt in einem gesonderten Topf beiseite gelegt zu werden.
Die Regeln für Bankenpleiten sowie zur direkten Bankenrekapitalisierung durch den ESM gelten als wichtige Bausteine der europäischen Bankenunion. Dazu gehört auch die einheitliche Aufsicht für europäische Banken - deren Aufbau bereits beschlossen ist, aber mehr Zeit braucht als anfangs von vielen erhofft - sowie ein einheitlicher Mechanismus zur geordneten Abwicklung von Banken. Einen Vorschlag dafür will die EU-Kommission vor der Sommerpause machen. (afp)