Hannover. Christian Wulff kann ein wenig aufatmen. Die Staatsanwaltschaft Hannover wird die Ermittlungen gegen den Ex-Bundespräsidenten vorerst nicht ausweiten. Ein Anfangsverdacht für “verfolgbare Straftaten“ habe sich bislang nicht ergeben, heißt es.

Die Staatsanwaltschaft Hannover weitet ihre Ermittlungen gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff vorerst nicht aus. Im Rahmen der Ermittlungen hätten zahlreiche Erkenntnisse zu anderen Sachverhalten erbracht, ein Anfangsverdacht für "verfolgbare Straftaten" habe sich daraus aber nicht ergeben, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, Jürgen Lendeckel, am Dienstag mit.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Februar gegen Wulff und den Filmproduzenten David Groenewold wegen des Verdachts der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Groenewold hatte mehrfach Urlaub für Wulff gebucht. Der wiederum hatte sich in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident seit 2003 mehrfach für die finanzielle Unterstützung des Landes Niedersachsen für konkrete Filmprojekte und allgemeine Filmförderung für Groenewold bemüht. Wulff gab an, er habe das Geld für die Urlaube bar beglichen.

Talanx bleibt im Fall Wulff außen vor

Offen war unter anderem, ob die Ermittler auch Wulffs Verhältnis zu dem Aufsichtsratsvorsitzenden des Versicherungskonzerns Talanx, Wolf-Dieter Baumgartl, in ihre Ermittlungen einbezieht. Hintergrund ist, dass auf Veranlassung Wulffs das Land Niedersachsen entgegen einem zuvor erfolgten Kabinettsbeschluss 2007 im Bundesrat für Steuererleichterungen der Versicherungswirtschaft gestimmt hatte.

Kurz zuvor hatte die Hannover Rück, eine Tochtergesellschaft der Talanx-Versicherungsgruppe, in einem Brief an den CDU-Politiker um ein entsprechendes Vorgehen gebeten. Ein halbes Jahr später verbrachte Wulff seine Hochzeitsreise in einer italienischen Villa des Aufsichtsratschefs von Talanx.

Wulff war am 17. Februar nach Aufnahme der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen ihn vom Amt des Bundespräsidenten zurückgetreten.