Berlin. . Die Bezüge für Bundespräsident Joachim Gauck steigen ab 2013 von 199 .000 auf 217. 000 Euro. Davon wird der zurückgetretene Christian Wulff ebenso profitieren wie seine noch lebenden Amtsvorgänger. Auch sie erhalten per Gesetz einen Ehrensold „in Höhe der Amtsbezüge“.
Die Kennziffer lautet F 421 02-11. Ein Haushaltsposten, einer von zahllosen im Entwurf des Bundesetats 2013. Auf den ersten Blick nichts, was geeignet wäre, den Boulevard in Wallung zu versetzen. Gäbe es nicht einen ominösen Betroffenen, einen einschlägig Verdächtigen: Christian Wulff.
Der Mann findet keine Ruhe. Wie denn auch? In Hannover prüft die Staatsanwaltschaft nach wie vor eine Anklage wegen Vorteilsnahme. Im Spätsommer, vielleicht erst im Frühherbst, sei mit einer Entscheidung zu rechnen, heißt es. Derweil findet aus den Akten der Ermittler ein Vernehmungsprotokoll den Weg an die Öffentlichkeit, die daraus erfährt, dass sich Wulff mit seinem einstigen Intimus und Sprecher, dem ebenfalls von einem Verfahren bedrohten Olaf Glaeseker, restlos überworfen hat.
Vor einem guten Monat, bei der Gedenkfeier für die Widerständler des 20. Juli 1944, hat er sich erstmals nach vielen Wochen wieder in Berlin öffentlich blicken lassen. Verhärmt, hager, kaum wiederzuerkennen. Betroffenheit machte sich breit. Wenig später veröffentlichte der „Spiegel“ einen teilnahmsvollen Bericht über die ärmliche Butze in einem Altbau des Bundestages, in der Wulffs Berliner Büro hausen muss, 40 Quadratmeter mit Hinterhofblick. „Darf die Bundesrepublik ein ehemaliges Staatsoberhaupt so unterbringen?“, fragte das Magazin.
Nun also Posten F 421 02-11 im Etatentwurf. Darin ist festgehalten, dass die Bezüge des Bundespräsidenten im nächsten Jahr steigen sollen, von 199 000 auf 217 000 Euro. Und wie die des Amtierenden, so auch die der Ehemaligen: Der „Ehrensold“, den sie lebenslang empfangen, soll sich in gleichem Maße erhöhen.
Eine Nullrunde nach der anderen
Die Republik zählt fünf pensionierte Staatsoberhäupter. Vier von ihnen sind der Bild-Zeitung keine Schlagzeile wert gewesen. Nur der fünfte hat es auf die Titelseite geschafft: „Ehrensold-Erhöhung – 18 000 Euro mehr für Wulff?“ Der Pensionsaufschlag folgt der Logik des Haushalts- und Beamtenrechts. Die Bezüge des Bundespräsidenten orientieren sich an denen der Kabinettsmitglieder; er bekommt 111 Prozent eines Kanzlergehalts. Die Bezahlung der Minister folgt der der Bundesbeamten.
Für die Beamten hat es zwischen 2005 und 2007 keine Gehaltserhöhung gegeben. Die Regierenden haben zum Beweis ihres Mitgefühls mit dem krisengeplagten Volk noch viel länger Verzicht geübt und sich seit 2002 eine Nullrunde nach der anderen verordnet. Erstmals mit der im März für 2012 und 2013 beschlossenen Erhöhung der Beamtenbesoldung hat es für die Kanzlerin und ihre Minister wieder einen Gehaltsaufschlag gegeben, folglich auch für den Bundespräsidenten und dessen Vorgänger.
Nach der Tarifvereinbarung für den Öffentlichen Dienst und dem daran angelehnten Besoldungsgesetz für Bundesbeamte bekommen diese 2012 einen Lohnzuschlag von 2,4 Prozent zum Ausgleich des gestrichenen Weihnachtsgeldes sowie zusätzlich mit Wirkung vom März ein Plus von 3,3 Prozent. Im Januar und August des nächsten Jahres sollen ihre Gehälter nochmals um je 1,2 Prozent steigen.
Gutes Geld für gute Arbeit?
Kein übertriebener Wohlstandszuwachs, meint man beim Beamtenbund, nachdem bedingt durch die Auswirkungen der Finanzkrise in den beiden Jahren zuvor das Plus nur magere 1,8 und 0,5 Prozent betragen hatte. Und dass diesmal auch Regierungsmitglieder partizipieren, ist für den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Carsten Schneider (SPD), kaum der Rede wert. Die Erhöhung ihrer Bezüge „fällt nach einem längeren Zeitraum naturgemäß deutlicher aus“, meint er: „Die Auswirkungen auf den ehemaligen Bundespräsidenten Wulff sind der geltenden Rechtslage geschuldet.“ Dennoch bleiben gemischte Gefühle nicht aus, etwa beim Beamtenbund. „Wir sagen ja, gutes Geld für gute Arbeit, und deshalb haben wir so ein bisschen Probleme mit der Nummer.“