Mainz. Vom besonderen Ehrenschutz, der den Präsidenten vor Verunglimpfungen schützt, wollen sich die Mainzer Büttenredner in diesem Jahr nicht aufhalten lassen. Die Karnevalisten haben schon einige Witze über den Bundespräsidenten vorbereitet. Nur seinen Rücktritt zu fordern, das ginge den meisten zu weit.

Die Fastnachter werden Bundespräsident Christian Wulff in diesem Jahr nicht verschonen. Mainzer Büttenredner feilen bereits an Wulff-Witzen und Wagenbauer wären noch in der Lage, kurzfristig einen Pappmaché-Präsidenten für den Rosenmontagsumzug basteln, wie eine dapd-Umfrage ergab. Dass die "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" in Deutschland aber unter Strafe steht, bremst die Narren dabei nicht.

Bei der Mainzer Fastnachts-Fernseh-Sitzung "Mainz bleibt Mainz, wie es singt und lacht" galt der Bundespräsident genauso wie der Papst bislang als Tabu, sagte der als "Bote vom Bundestag" bekannte Büttenredner Jürgen Dietz. "Damit ist jetzt Schluss", betonte er.

In Dietz' Manuskriptentwurf finden sich bereits die ersten Scherze auf Kosten des Staatsoberhaupts. Da ist von "Hornhaut auf dem Gewissen" die Rede und vom "Blick einer Valiumtablette". Lacher provozieren will Dietz zudem mit Sätzen wie diesen: "Selbst wenn Wulff seinen Hut nehmen muss, nimmt er noch den falschen." Oder: "Der Wunsch, groß zu erscheinen, verhindert oft, es zu werden." Soweit, dass er den Rücktritt fordern würde, geht Dietz nicht: "Das gehört nicht in die Bütt."

"Grenze zur Beleidigung darf nicht überschritten werden"

Auch der Präsident des ersten Mainzer Carnevals-Vereins, Richard Wagner, sagte, die Affären-Serie Wulffs sei eine Steilvorlage für die Bütt. "Wenn wir diese Narrenfreiheit nicht haben, dann gehört das Amt abgeschafft." Den meisten Fastnachtern sei eh nicht bekannt, dass die Verunglimpfung des Staatsoberhaupts unter Strafe stehe. Selbst auf dem Rosenmontagszugs könnte Wulff noch seinen Platz finden. Wagner verriet: "Zwei, drei Themen halten wir immer bis zur letzten Woche in petto, um sie kurzfristig umzusetzen."

Der Generalfeldmarschall der Mainzer Ranzengarde, Johannes Gerster, ist überzeugt: "Das wird eines der zentralen Themen der diesjährigen Kampagne." Die Fastnacht sei seit jeher politisch, und das Anecken bei der Obrigkeit gehöre zu deren Urprinzip. "Nicht die Verunglimpfung eines Staatsorgans schadet der Demokratie, sondern die Einschränkung der Redefreiheit", betonte der frühere CDU-Landeschef. Allerdings warnte er davor, die Grenze zur Beleidigung oder Verleumdung zu überschreiten.

Bundespräsident hat "besonderen Ehrenschutz"

Der Ehrenschutz des Bundespräsidenten ist laut Rechtsexperten strenger als der eines Normalbürgers. Die Verunglimpfung des Bundespräsidenten sei kein Kavaliersdelikt, die Mindeststrafe liege bei drei Monaten Haft, erläuterte der Düsseldorfer Strafrechtler und Grimmepreis-Träger Udo Vetter (lawblog.de). Allerdings genössen Büttenredner juristisch eine große Narrenfreiheit: "Fastnacht ist als Satire durch die Freiheit der Kunst geschützt."

Für eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft müsste übrigens der Bundespräsident seine Ermächtigung geben. "Er wäre aber schlecht beraten, wenn er den Eindruck erweckte, die Stimmen des Narrenvolks mundtot machen zu wollen", sagte Vetter. Nicht zu verhindern sei aber, wenn ein Zuhörer einer frechen Büttenrede oder ein Polizist im vorauseilenden Gehorsam eine vermeintlich Verunglimpfung zur Anzeige brächte. "Ein klein wenig Ärger könnte es schon geben", vermutete der Jurist. (dapd)