Essen. Mit den Lockerungen vom 3. April gelten in NRW für Geburtstage, Hochzeiten oder andere private Feste keine Corona-Regeln mehr. Beim Feiern in Locations ist Rücksprache ratsam.

  • Am 3. April hat die NRW-Landesregierung die Corona-Schutzverordnungen gelockert.
  • Seit dem gibt es für private Feiern in Nordrhein-Westfalen keine Corona-Beschränkungen mehr.
  • Veranstalter können in NRW vom Hausrecht Gebrauch machen.
  • Diese Corona-Regeln gelten in NRW für private Feiern.

Wer in den vergangenen zwei Jahren eine Hochzeit geplant hat, musste sich bisweilen wöchentlich über den aktuellen Stand der Corona-Regeln in NRW informieren. Wie viele Gäste dürfen kommen? Drinnen oder draußen? 3G? Maskenpflicht?

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All diese Beschränkungen sind auf Grundlage der Coronaschutzverordnung am 3. April weggefallen. Seitdem gibt es in NRW nur noch in wenigen Bereichen gesetzliche Regeln, zum Beispiel in Krankenhäusern.

Für private Feiern wie zum Beispiel Hochzeiten gibt es seit Anfang April in NRW keine offiziellen Corona-Regeln mehr.
Für private Feiern wie zum Beispiel Hochzeiten gibt es seit Anfang April in NRW keine offiziellen Corona-Regeln mehr. © Uwe Anspach/dpa

Corona-Lockerungen in NRW: Das gilt für private Feiern in Locations

Beim Planen einer privaten Feier in einer Location sollte jedoch Rücksprache mit den Betreibern gehalten werden. Das Hausrecht erlaubt es, dass diese Regeln für das Nutzen ihrer Räume verhängen können (§2 (3) Coronaschutzverordnung).

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Für Großveranstaltungen und Volksfeste gelten ebenfalls keine gesetzlichen Einschränkungen wie 3G oder Maskenpflicht mehr. Allerdings können Veranstalter auch hier von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und zum Beispiel das Tragen einer Maske voraussetzen.

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