Witten. . Im Prozess zur Messerstecherei in Witten erklärt die Gutachterin vor dem Landgericht Bochum, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig gewesen sei. Der 38-Jährige soll den Freund seiner Ex-Frau niedergestochen haben. Bei einer Verurteilung wird er damit nicht in einer Psychiatrie landen.
Im Prozess um die Messerstecherei in einer Wittener Werkstatt im Oktober 2013 wird es keine Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Anstalt geben.
Der 38-Jährige sei zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig gewesen, erklärte eine Gutachterin am Montag vor dem Bochumer Landgericht. Sie hatte vier Gespräche mit ihm geführt. Er habe bei der Tat „zielstrebig, logisch und zweckgerichtet“ gehandelt – nichts, das für jemanden spricht, der nicht weiß, was er tut. Eine Unterbringung in einer Psychiatrie wäre etwa dann möglich gewesen, wenn beim Bochumer eine seelische Störung festgestellt worden wäre. Auch seine Epilepsie – er soll kurz vor der Messerattacke einen Anfall gehabt haben – spielte bei der Tat keine Rolle, so ein zweiter Sachverständiger. Bei einer Verurteilung wird er damit nicht in einer Psychiatrie landen, sondern im Gefängnis.
Täter hatte Angst, das Opfer könne ihm seine Kinder abspenstig machen
Der 38-Jährige soll den neuen Freund seiner Ex-Frau – einen Kfz-Mechaniker – niedergestochen haben. Nur durch das schnelle Eintreffen der Rettungskräfte hatte er überlebt. Der Bochumer selbst schweigt zu den Vorwürfen, nur in Vorgesprächen mit einer Psychologin hatte er die Tat gestanden. So oder so ist sich das Gericht seiner Sache sicher. Die Siebte Strafkammer machte am Montag nach einer Zwischenberatung bereits deutlich, dass sie davon ausgehe, dass der Angeklagte die Tat begangen habe, und zwar weil er Angst gehabt habe, sein Opfer könne ihm seine Kinder abspenstig machen. Der neue Freund seiner Ex-Frau hatte diesen Geschenke gemacht und den Unmut den Bochumers auf sich gezogen.
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Am Mittwoch sollen die Plädoyers gesprochen werden, wenn nichts dazwischen kommt. Interessant ist vor allem die Frage, ob der Verteidiger auf Notwehr plädiert. Nach Aussage des Angeklagten habe er das Messer nur gezückt, weil der Mechaniker eine Pistole zog. Zu erwarten ist, dass die Staatsanwaltschaft für eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags aussprechen wird. Dem Bochumer drohen bis zu elf Jahre Haft.