Witten. . Ein Wittener Türsteher ist nach einer blutigen Schlägerei vor einer Bochumer Discothek um eine Verurteilung herumgekommen. Während fünf seiner Kollegen verurteilt wurden, da sie nach einem Streit um den Einlass Gäste brutal verprügelt haben sollen, wurde das Verfahren gegen den 42-Jährigen nun eingestellt.
Am Ende kam er noch mal glimpflich davon: Der 42-jährige Türsteher aus Witten, der an einer blutigen Schlägerei beteiligt gewesen sein soll, muss nur eine Geldauflage von 200 Euro zahlen. Das Verfahren gegen ihn vor dem Bochumer Landgericht wurde eingestellt.
Mehrere Jugendliche sollen im Mai 2010 Türsteher einer Bochumer Disco mit einem Messer bedroht haben, weil sie nicht rein durften. Danach verfolgten die Sicherheitsleute - unter ihnen auch der Wittener - die Gäste und verprügelten sie teils brutal, Stühle flogen, sogar Axtstiele sollen im Spiel gewesen sein. Lange war unklar, welche Rolle der 42-Jährige in der Auseinandersetzung spielte. Teilte er selbst aus? Schlug oder trat er zu? Oder war er nur der Schlichter, als den er sich selbst immer bezeichnete, ein Mann, der seine Kollegen zurückzog, um die Opfer zu schützen?
Bewährung für Kollegen
In einem ersten Verfahren fehlten noch wichtige Zeugen, um diese Fragen klären zu können. In der nun beendeten Neuauflage kamen diese zu Wort. Und sie entlasteten den Wittener. Unter ihnen ist ein 25-jähriger Soldat, der damals zur Opfer-Gruppe gehörte. Er konnte sich nicht an den Angeklagten erinnern. Auch ein Gast einer Dönerbude wurde befragt, dort war die Schlägerei eskaliert. Er habe den Eindruck gehabt, dass alle Türsteher geprügelt haben - konnte aber auch nicht ausschließen, dass einer nur herumstand, sagte er vor Gericht.
Letztlich war damit eine Tatbeteiligung des Witteners nicht nachzuweisen. Die Achte Strafkammer sprach bei der 200-Euro-Geldauflage gegen ihn von einem „symbolischen Betrag“. Seine fünf Türsteher-Kollegen waren dagegen verurteilt worden: sie erhielten allesamt Bewährungsstrafen. Unter ihnen ein weiterer Wittener, ein Kampfsportlehrer.