Witten. . Weil zwei Wittener (37 und 73) monatelang illegal zig tausende Schmuggel-Zigaretten ankauften und horteten, verurteilte das Bochumer Amtsgericht die Männer zu Geldstrafen von 3600 Euro bzw. 1200 Euro. Immerhin der jüngere der beiden räumte ein: „Das war für Verwandte.“

Das war ein teures Rauchvergnügen: Weil zwei Wittener (37 und 73) monatelang illegal zig tausende Schmuggel-Zigaretten ankauften und horteten, verurteilte das Bochumer Amtsgericht die Männer zu Geldstrafen von 3600 Euro bzw. 1200 Euro. Hinzu kommen ihre noch offenen Steuerschulden: rund 10 000 Euro.

Steuerfahnder waren auf der Suche nach Mitglieder eines Schmugglerrings. Dabei gerieten auch die beiden Angeklagten als Abnehmer ins Visier: Im April 2011 wurden ihre Wohnungen durchsucht.

Bekannter Hehler

Kettenraucher wären blass vor Neid geworden: Bei dem 37-Jährigen wurden 1780 Zigaretten sichergestellt, weitere 14 000 lagerte er in seiner Garage – angeblich dort für den Verkäufer zwischengelagert. In Annen gilt dieser als bekannter Hehler.

In der Wohnung des 73-Jährigen – ebenfalls regelmäßiger Kunde bei dem Annener – türmten sich geradezu Zigarettenschachteln und -stangen: hier 25 Stangen in einem blauen Sack, dort 14 in einer Tragetasche. Auch seinen Müll sammelte er fleißig: Allein im Wohnzimmer lagen 50 leere Zigarettenschachteln. „Die wollte ich noch wegschmeißen“, sagte er zu seiner Ehrenrettung. Verkauft habe er nichts. „Die habe ich selbst geraucht.“

Fleißig weiterverkauft

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, dass beide Männer fleißig unversteuerte Zigaretten kauften, um sie ebenso fleißig weiterzuverkaufen. Immerhin der jüngere der beiden räumte ein: „Das war für Verwandte.“ In beiden Fällen rechnete man hoch: Der 37-Jährige soll in mehreren Monaten 240, der 73-Jährige 197 Stangen zum Weiterverkauf erworben haben. Bei den Wohnungsdurchsuchungen fanden sich dann die Überreste.

Vor Gericht einigte man sich gütlich und ging von deutlich geringeren Ankaufs-Zahlen aus. Gut für die Wittener: Bald bekommen sie Post vom Zollamt – für jede Stange müssen sie dann rund 30 Euro Steuern zurückzahlen.