Witten. . Wegen Erpressung stehen ein Wittener Großbäcker, seine Frau und die Betriebsratsvorsitzende in Witten vor dem Amtsgericht. Ihnen wird vorgeworfen, drei Angestellte gemeinschaftlich erpresst zu haben. So sollen sie die Frauen so unter Druck gesetzt haben, dass diese notarielle Schuldanerkenntnisse unterzeichneten.

Der Geschäftsführer einer Wittener Großbäckerei (51), seine Ehefrau (49) und die Betriebsratsvorsitzende (47) müssen sich seit Mittwoch vor dem Wittener Amtsgericht verantworten. Sie sollen drei Angestellte gemeinschaftlich erpresst haben.

Die Staatsanwaltschaft Bochum wirft ihnen vor, die Verkäuferinnen, die sie durch Videoaufzeichnungen des Diebstahls überführt sahen, dermaßen unter Druck gesetzt zu haben, dass diese notarielle Schuldanerkenntnisse unterzeichneten. Die Mitarbeiterinnen wurden in die Zentrale zitiert – allem Anschein nach unter dem Vorwand, bei einer Werbeaktion mitzuhelfen. Einzeln wurden sie dann ins Büro bestellt. Mit dabei: die Betriebsratschefin und der Bäckerei-Geschäftsführer, seine Frau soll die Angestellten später zu einem Notar gefahren haben.

Mit Anzeige und fristloser Kündigung gedroht

Sie sollte einen Auflösungsvertrag unterschreiben, ihre Diebstähle anerkennen und (beim Notar) ein Schuldanerkenntnis über 2500 Euro unterschreiben, schilderte eine Verkäuferin vor Gericht. Sie sei unter Druck gesetzt worden. Der Aufhebungsvertrag sei eine gute Lösung für sie, andernfalls mache sie ihr das Leben zur Hölle, soll die Betriebsratschefin gewarnt haben. Konkret soll mit Anzeige und fristloser Kündigung gedroht worden sein.

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Die Frauen unterzeichneten die Urkunden. „Ich hatte Angst“, sagte eine 22-Jährige vor Gericht. Eine 24-Jährige fühlte sich nach eigenen Angaben ebenfalls unter Druck gesetzt, erkannte aber vor Gericht: „Ich war doof. Ich hätte nicht unterschreiben brauchen.“ Die Aussage der dritten Zeugin steht noch aus.

Mehrmals in die Brötchentheke gegriffen

Unklar ist, ob den Frauen in dem Gespräch die einzelnen angeblich begangenen Diebstähle aufgelistet wurden, die Vorwürfe also transparent gemacht wurden. Dass die zwei bisherigen Zeuginnen mehrmals in den Getränkeschrank oder die Brötchentheke gegriffen hatten, ohne zu bezahlen oder die Beträge ordnungsgemäß zu bonieren, räumten diese ein. Die Verteidiger des Bäcker-Pärchens sehen deshalb die Alternative Schuldeingeständnis und Auflösungsvertrag statt Anzeige und fristloser Kündigung als „Angebot“. Dieses gilt als rechtens. Aber waren es auch die Umstände?

Richter Bernd Grewer äußerte Zweifel daran. In einem Leitfaden der Bäckerei, wie bei Diebstählen zu verfahren ist, wird detailliert geschildert, wann und wie Mitarbeiterinnen mit Vorwürfen konfrontiert und welche Alternativen ihnen aufgezeigt werden. Grewer vermochte darin eine „systematisch aufgebaute Drohkulisse“ zu erkennen und gab damit zu erkennen, dass die Art des Mitarbeitergesprächs wichtig für das Urteil sein dürfte. Ob es für den Vorwurf der Erpressung ausreicht, ist offen. Prozessbeobachter können sich die Herabstufung auf Nötigung vorstellen. Eine Ex-Verkäuferin jedenfalls ist froh, dass sie mit der Bäckerei nichts mehr zu tun hat. Zum Chef rief sie: „Sie wollten uns entsorgen wie Dreck.“