Bochum. . Wegen mutmaßlichen Mordes steht in Bochum ein 44-jähriger Mann vor dem Schwurgericht. Er soll seinen Mitbewohner (54) aus Habgier erschlagen haben. Laut Anklage geht es um einen Diebstahl von 500 Euro. Die Leiche war erst zwei Monate nach der Tat entdeckt worden.
Fast ein Jahr nach einem grausamen Verbrechen in Wattenscheid steht seit Montag ein 44-jähriger Mann vor dem Bochumer Schwurgericht. Er soll seinem Mitbewohner (54) den Schädel eingeschlagen haben. Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann wirft ihm Mord wegen zweier Merkmale vor - wegen Habgier und weil er einen Diebstahl habe verdecken wollen. Das Opfer soll den jetzt Angeklagten damals verdächtigt haben, ihm mindestens 500 Euro gestohlen zu haben.
Die Bluttat soll am 20. Oktober nach 22 Uhr in der gemeinsamen Wohnung der beiden Männer in einem Mehrfamilienhaus an der Westenfelder Straße passiert sein. Laut Anklage erlitt das Opfer zwei Schläge mit einem hammerartigen Gegenstand gegen den Kopf. Von einer „vollständigen Durchtrennung des Schädeldaches“ ist die Rede. Das Opfer starb an einem Schädelhirntrauma. Die Männer sollen erst wenige Tage zuvor in die Wohnung eingezogen sein und sich über eine Handwerksfirma kennengelernt haben.
Leiche war in furchtbarem Zustand
Die Leiche wurde erst zwei Monate später, am 22. Dezember, im Garten des Hauses entdeckt. Sie lag direkt an einem Zaun auf dem Bauch und war in Kleidungsstücke, Laub und eine Bettdecke gehüllt - und bereits stark verwest. Der Kopf war in ein Tuch gewickelt, das sich später als T-Shirt herausstellte. Eine Kripo-Beamtin (44) sagte im Zeugenstand: „Das Gesicht war kaum zu erkennen.“ Die Leiche habe „wie eine Mumie“ ausgesehen. Am linken Fuß fanden die Ermittler „starke Spuren von Tierfraß“. Ein Nachbarhund, meinte die Zeugin, habe „vermutlich an den Füßen geknabbert“. Die genaue Tatwaffe ist bis heute unbekannt.
Angeklagter schweigt
Der Angeklagte schweigt vor Gericht. Verteidiger Michael Emde: „Mein Mandant wird sich weder zur Sache noch zur Person einlassen.“ Also muss das Gericht eine volle Beweisaufnahme führen. Dazu werden auch drei Zeugen aus Polen, das Heimatland sowohl des Angeklagten wie des Opfers, geladen, darunter die jeweiligen Lebensgefährtinnen.
Direkt nach der Tat war nicht nur der 54-Jährige, auch der Beschuldigte verschwunden. Im April wurde er im französischen Elsass gefasst. Jetzt sitzt er in der JVA Bochum.
Das Gericht hat Termine bis Mitte Dezember angesetzt.