Witten. .

Wegen der Anhebung der Hundesteuer hat Sonja Oeing vor kurzem Post von der Stadtverwaltung erhalten. Sie sollte Gebühren nachzahlen. Sie habe 6,15 Euro zu wenig bezahlt, hieß es. Diese Summe störte die 47-jährige Hundehalterin weniger: „Das war mein Fehler. Da habe ich einfach vergessen, sie anzupassen“, sagt die im öffentlichen Dienst tätige Wittenerin. Genervt ist sie aber von weiteren 6 Euro, die sie außerdem berappen muss.

Kostspielige Mahnung für Hundehalterin

Diese hat die Stadtverwaltung als Mahngebühr noch obendrein draufgeschlagen. Das empfindet Sonja Oeing als Zumutung und unverhältnismäßig. Sie hat nachgerechnet. Die Mahngebühren betragen genau 97,6 Prozent des säumigen Betrags. Also fast nochmal dieselbe Summe. „Da braucht sich Witten nicht zu wundern, dass die Stadt Einwohner verliert.“

Zustande gekommen war der recht ungewöhnliche Kleinstbetrag, weil Oeing eine Zeit lang zwei Hunde gleichzeitig besaß. Auch nachdem eins der Tiere verstorben war, änderte sie den Dauerauftrag nicht. Sie zahlte eine Weile noch die Steuern für beide Vierbeiner. Das zu viel gezahlte Geld verrechnete die Verwaltung als Guthaben. Das reichte jedoch nach der diesjährige Erhöhung der Hundesteuer auf 120 Euro jährlich offensichtlich nicht aus. Dieses Geld muss sie für die Haltung ihres neunjährigen Golden Retrievers Henry hinblättern. Pro Quartal 30 Euro.

Verwaltung sieht üblichen Vorgang

Die Stadtverwaltung sieht in dem Vorfall einen gängigen Vorgang. Die Gebühren würden elektronisch erfasst. Da seien 6 Euro noch ein guter Kurs, sagt Pressesprecher Helmut Sonder. Wie sich die Einzelbeträge für Mahnungen staffeln, das war am Montag nicht mehr in Erfahrung zu bringen. Jedoch, so hieß es laut Pressestelle, sei es gut möglich, dass jemand, der 300 Euro nachzahlen muss, genauso 6 Euro Mahngebühren leisten muss. Deswegen könne es im aktuellen Fall so unverhältnismäßig wirken.

So gesehen, ist Sonja Oeing in die Mühlen der Bürokratie geraten. Der dadurch entstandene Umgang behagt ihr nicht. „Hätte es nicht erst mal ein Erinnerungsschreiben geben können?“, fragt sie. Zehn Tage, nachdem die 6,15 Euro gefehlt hatten, wurde die Mahnung mit den 6 Euro Gebühren aufgesetzt. „Bürgerfreundlich ist das nicht.“