Witten. .

Bis Jahresende können säumige Zahler noch ohne Bußgeld die Anmeldung ihres Vierbeiners nachholen. Die Rede ist von einer „stadtweiten Hundesteuerkontrolle“. Mitarbeiter der Behörde, vermutlich des Ordnungsamtes, nehmen sich einzelne Straßen vor, wo sie an der Haustür klingen und gezielt nach einem bellenden Bewohner fragen. Das wird natürlich ohne Voranmeldung geschehen. Wenn lautes Wauwau zu hören ist, dürfte der Fall schnell klar sein. Werden Herrchen oder Frauchen vorgewarnt, könnten sie ihren Fiffi an diesem Tag vor der „Hundepolizei“ verstecken.

Um mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen, hatte der Stadtrat die Verwaltung nach deren Angaben mit der Kontrolle beauftragt. Den Leitgedanken bei dieser Aktion formuliert die Behörde so: „Der ehrlich zahlende Hundehalter soll nicht der Dumme sein!“ Mit der im Januar beginnenden Kontrolle wird gleichzeitig die Hundesteuer erstmals nach 19 Jahren erhöht: Für den ersetn Hund werden dann statt 93 Euro 120 fällig, für zwei Hunde jweils 192 statt bisher 123 und für drei und mehr Hunde je 240 statt 147. Das ist eine Gebührensteigerung von bis zu 60 Prozent!

Bußgeld zwischen 150 und 300 Euro

Wer seinen Hund bisher noch nicht angemeldet hat, hat noch bis Jahresende die Möglichkeit, das nachzuholen – ohne ein Bußgeld in Höhe von 150 bis 300 Euro zahlen zu müssen. Säumige Zahler, die ab Januar auffliegen, müssen dagegen mit einem saftigen Bußgeld rechnen, zusätzlich zur fälligen Steuer.

Die Steuerpflicht gilt für alle in Witten gehaltenen Hunde, unabhängig von Größe, Alter und Rasses. 2012 waren 5146 Tiere angemeldet, 1993 waren es nur 3430. Hunde müssen innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme angemeldet werden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. D

Man kann seinen Hund persönlich im Rathaus anmelden (Zimmern 51b bis 53 oder bei der Bürgerinformation) oder auch schriftlich. Formulare gibt’s unter www.witten.de >> Bürgerservice, Rat & Verwaltung >> Bürgerservice >> Nutzergruppen >> Steuerzahler >> Hundesteuer. Die Beträge werden anteilig an den Terminen 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines Jahres fällig. Für die versteuerten Hunde wird eine nummerierte Steuermarke ausgegeben, die sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen ist. Sozialhilfeempfänger oder ihnen gleichgestellte Bürger können auf Antrag eine Ermäßigung für den ersten gehaltenen Hund in Höhe von 50 Prozent erhalten.