Witten. Ein 26-jähriger gebürtiger Berliner gestand am Donnerstag, eine 19-jährige Schülerin aus Witten missbraucht zu haben. Den Vorwurf, auch ihre Schwester vergewaltigt zu haben, wies er erneut zurück.

Erst wollte er sich nicht erinnern, nun das Geständnis: Ein 26-Jähriger räumte am Donnerstag vor dem Bochumer Landgericht die Vergewaltigung einer 19-jährigen Schülerin aus Witten ein. Die junge Frau ist die Schwester seiner Ex-Freundin (29). Auch sie soll der Mann missbraucht haben, was er aber bestreitet (wir berichteten).

Im letzten Jahr war der Angeklagte in die Wohnung der damals 18-Jährigen eingedrungen und schlich sich in ihr Schlafzimmer. Wie der Mann vor Gericht erklärte, hatte er die junge Frau geweckt und sich auf sie gestürzt, als sie aufwachte. „Ich wollte ihr nicht weh tun.“ Aber er tat es.

Der Peiniger knöpfte seine Hose auf. „Ich sagte ihr, dass sie mich befriedigen soll“, sagte der 26-Jährige, nach eigenen Angaben als Kind selbst Opfer einer Vergewaltigung. Als die Frau ihm in die Hoden kniff, würgte er sie. Die 18-Jährige wehrte sich, kratzte, schlug um sich. Doch gegen den 90 Kilo schweren Berliner konnte sie nichts ausrichten.

Minutenlang legte sich der 26-Jährige neben die Frau, hielt ihre Augen zu, schob ihr T-Shirt hoch, fasste sie an, küsste sie. Dann sei er, und das könnte ihm die Freiheit kosten, mit dem Finger in sie eingedrungen. Am Ende sagte er zu der 19-Jährigen: „Stell dich an die Wand und zähl bis 100.“ Dann war er weg.

Beweise erdrückend

Noch am Dienstag hatte sich der Angeklagte auf Erinnerungslücken berufen. Er habe viel Alkohol getrunken, deshalb einen „Filmriss“ gehabt. Doch die Beweise waren zu erdrückend: Die Frau hatte den Berliner an Akzent und Kleidung wiedererkannt, seine DNA-Spuren wurden in ihrer Wohung sichergestellt.

Zuvor soll der Mann auch die Schwester der 19-Jährigen missbraucht haben. Es ist seine Ex-Freundin. Als es in der Beziehung kriselte, wies die 29-Jährige den Berliner zurück, wohnte aber noch immer mit ihm zusammen. Im Schlaf, so die Wittenerin, sei sie von ihm vergewaltigt worden.

In diesem Fall blieb der Angeklagte bei seiner Version: Er habe seine damalige Freundin nachts gestreichelt, aber nicht im Schlaf missbraucht. So etwas würde er ihr nicht antun.