Witten. . Ein 26-Jähriger soll seine Ex-Freundin (29) und deren Schwester sexuell bedrängt und zum Teil vergewaltigt haben. Er muss sich seit Dienstag vor dem Bochumer Landgericht verantworten.

War es nur ein nächtliches Streicheln oder sexueller Missbrauch? Ein 26-Jähriger soll seine Ex-Freundin mehrmals im Schlaf angefasst, teilweise vergewaltigt haben. Auch deren Schwester soll der gebürtige Berliner übel misshandelt haben. Am ersten Prozesstag vor dem Bochumer Landgericht offenbarte der Mann große Erinnerungslücken.

Auf Mallorca fing alles an. Der 26-Jährige nahm auf der Ballermann-Insel an einer Entzugs-Doku für Suchtkranke teil. Als ihn seine spätere Freundin am Bildschirm sah, griff sie zu Stift und Brief. Nach dem ersten Treffen ging es schnell: Es folgte die Beziehung und eine gemeinsame Wohnung in Witten.

Irgendwann kriselte es. Die 29-Jährige wies den Angeklagten ab. Bei der Polizei hatte sie erklärt, danach mehrmals von ihm im Schlaf sexuell genötigt, zum Teil missbraucht worden zu sein. So sei ihr „Ex“ mit dem Finger in sie eingedrungen und habe seinen Kopf zwischen ihre Beine gelegt. Unverständnis beim Berliner.

Der 26-Jährige räumte nur ein, sich aufgrund der Beziehungskrise auf seine eigene Weise befriedigt zu haben. „Ich habe sie beim Duschen beobachtet und im Schlaf am Oberschenkel gestreichelt“, sagte er mit Blick auf seine damalige Freundin. Weiter sei er aber nie gegangen.

Übergriffe auf die Schwester?

Es sind nicht die einzigen schweren Vorwürfe gegen den Berliner. Nach dem Beziehungs-Aus soll es auch zu Übergriffen auf die Schwester seiner Ex-Freundin gekommen sein. Der 26-Jährige soll nach einer Kneipentour die Wohnungstür der damals 18-Jährigen eingetreten und die Frau sexuell bedrängt haben.

Prägende Kindheitserlebnisse

Der Angeklagte hat offenbar als Kind prägende Erfahrungen machen müssen: Nach eigenen Angaben sei er als Sechsjähriger in einem Krankenhaus von einem 13-jährigen Jungen missbraucht worden. Zwei Jahre später habe seine ältere Schwester Doktorspiele an ihm vorgenommen. Nach der Anzeige seiner Ex-Freundin kam der Berliner vorläufig in Haft. Dort arbeitete er die Vergangenheit mit einer Psychologin auf.

Laut Anklage hatte er die Wittenerin zwischen die Beine gefasst, sie gewürgt und aufgefordert, ihre Brüste zu zeigen. Die Frau soll zum „Gegenschlag“ ausgeholt und den Berliner in die Hoden gekniffen haben. Am Ende soll er gedroht haben: „Ich bring dich um, wenn du etwas sagst!“

Filmriss?

Der 26-Jährige konnte (oder wollte) dazu nichts sagen. Er berief sich auf einen „Filmriss“. Daran, dass er zuvor fünf Bier und mehrere Schnäpse getrunken hatte, konnte er sich aber erinnern. Auch dass er am besagten Abend 50 Euro vom Geldautomaten abholt, Bier am Kiosk eingekauft und die 18-Jährige nach Hause gebracht hatte, wusste er. „Danach ist die Erinnerung weg.“

Dafür sprechen eine Reihe von Beweisen eine eindeutige Sprache gegen den Angeklagten. Die 18-Jährige hatte Kratzspuren auf ihrer Haut. Ihre DNA-Spuren wurden unter den Fingernägeln des Berliners gefunden. Außerdem hatte sie die Kleidung des Mannes benennen können, der sie Abend überfallen haben soll: Ein lila T-Shirt und eine karierte Hose. Die Polizei fand beides wieder – im Kleiderschrank des Angeklagten.