Witten. .
Der Wittener Arzt, der in England einem Patienten versehentlich eine tödliche Überdosis Schmerzmittel gegeben hatte, muss eine Geldstrafe in Höhe von 7 000 Euro zahlen. Außerdem erteilte ihm das Berufsgericht für Heilberufe einen Verweis.
Ein Arzt aus Witten muss wegen eines schweren Behandlungsfehlers mit Todesfolge eine Geldstrafe in Höhe von 7 000 Euro zahlen. Außerdem erteilte ihm das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Münster einen Verweis, wie die Behörde am Mittwoch, 8. Juni, mitteilte. Der Beschluss vom 27. April ist rechtskräftig.
Der 68-Jährige hatte während eines Wochenenddienstes in England im Jahr 2008 einem Patienten eine zu hohe Dosis Diamorphin (Heroin) verabreicht, woraufhin dieser starb. Bei zwei weiteren Patientinnen hatte er den Angaben zufolge Symptome falsch gedeutet und die Frauen nicht wie erforderlich in eine Klinik einliefern lassen.
Strafrechtlich belangt wurde der Mann bereits. Das Amtsgericht Witten verurteilte ihn 2009 zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im anschließenden berufsgerichtlichen Verfahren stellten die Richter in Münster fest, dass der Arzt in allen drei Fällen gegen elementare ärztliche Grundsätze verstoßen und dabei den Tod eines Patienten fahrlässig verursacht habe.
Das Gericht hielt dem Mediziner zugute, dass er in fast 30 Jahren ärztlicher Tätigkeit berufsrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei. Außerdem habe er den tödlichen Behandlungsfehler eingeräumt und den aufrichtigen Versuch unternommen, sich bei den Hinterbliebenen für sein fahrlässiges Fehlverhalten zu entschuldigen.