Das Oberlandesgericht Hamm hat gestern einen Auslieferungsantrag für den Wittener Arzt erhalten, der in England bei einer Vertretungsschicht einen Patienten versehentlich durch eine Überdosis Schmerzmittel getötet hat.

Das sagte der Sprecher des Oberlandesgerichts, Arnd Fiolka, am Dienstag unserer Zeitung. Ob diesem Gesuch stattgegeben werde oder nicht, müsse jetzt der Strafsenat entscheiden, so Fiolka.

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm hatte Ende letzter Woche schon mitgeteilt, dass sie einen Auslieferungsantrag ablehnen würde, da der Mediziner bereits hier verurteilt wurde – wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe.

Der 66-jährige Wittener Arzt hat seine Praxis vorübergehend geschlossen.