Witten. .
Der Wittener Arzt, bei dessen Vertretungsschicht in England ein Patient durch eine Überdosis Schmerzmittel zu Tode kam, wird sich Mittwoch nicht dem Fachgespräch der Ärztekammer Westfalen-Lippe stellen.
Er habe eine einstweilige Verfügung des Verwaltungsgerichts erwirkt, die das Gespräch untersagt, so die Ärztekammer. Für eine Einleitung approbationsrechtlicher Maßnahmen, also z.B. dem Entzug der fachärztlichen Zulassung, sei nicht die Ärztekammer, sondern allein die Bezirksregierung zuständig, begründete das Gericht seine Entscheidung.
„Wir bedauern die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts“, so die Ärztekammer. „Das Fachgespräch hätte dem Arzt die Möglichkeit gegeben, Zweifel an seiner beruflichen Qualifikation, die unter anderem durch die Vorkommnisse in England entstanden sind, auszuräumen.“ Der Fall des Wittener Mediziners müsse nun von der Bezirksregierung neu aufgenommen und beurteilt werden. Das berufsrechtliche Verfahren, das die Ärztekammer ebenfalls eingeleitet hat, bleibe von der aktuellen Gerichtsentscheidung unberührt.