Bochum/Witten. Ein 21-Jähriger aus Witten kassiert vor Gericht eine Arreststrafe. Sein Vater, ein Schwergericht in der Drogenszene, ist bereits verurteilt.

Rund ein Jahr nach seiner Verurteilung zu acht Jahren Haft ist ein Wittener Dealer (49) in Abwesenheit nochmal verurteilt worden – moralisch und verbal. „Wie kann man so etwas seinem Kind nur antun“, sagte Richterin Kerstin Roter jetzt beim Urteil am Jugendschöffengericht Bochum gegen den Sohn (21) des Drogenhändlers.

Es war im Sommer 2022, als sich der Sohn, damals Schüler, auf ein kriminelles „Family-Business“ eingelassen hat. Und für seinen Vater wunschgemäß nebenher Drogendeals aus einer Wohnung in Annen heraus abwickelte. „Sein Vater ist sein Held. Er liebt ihn abgöttisch“, erklärte Verteidiger Fritz Sommer. Dass der so Angehimmelte ein Schwergewicht in der Drogenszene war, konnte den Sohn nicht schocken. Im Gegenteil, denn irgendwann profitierte er ja mit. „Mein Vater hatte immer viel Geld. Da habe ich gedacht, okay, ich mache das für ihn, um es ihm zu erleichtern. Aber auch, um ihm zu gefallen“, gab der Auszubildende zu. Nach einer Scheidung hatte er davor jahrelang kaum Kontakt zum Vater.

Drogengeschäfte über Krypto-Handy abgewickelt und aufgeflogen

Der Wittener Dealer hatte extra eine zweite Wohnung angemietet, diese als Bunkerwohnung für Drogenverkäufe genutzt. Kokain, Marihuana, Ecstasy-Tabletten, Amphetamine: Hunderte Stammkunden deckten sich regelmäßig in der Annener Zweitwohnung ein. Bis zum September 2022: Da waren Drogenfahnder in dem Wohnhaus aufgetaucht. Es war zuvor observiert, der Vater festgenommen worden, nachdem seine über ein Krypto-Handy abgewickelten Drogengeschäfte aufgeflogen waren.

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Mehrere Kilos unterschiedlichster Drogen, Streckmittel, Medikamente und Potenzpillen waren beschlagnahmt worden. „Das waren unfassbare Massen“, sagte Staatsanwältin Lisa Neumüller. In Überraschungseiern steckten Ecstasy-Tabletten, im Kühlschrank lagerten Amphetamine, in Reichweite zu den Drogen lagen eine Schusswaffe, Munition und ein Teppichmesser.

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Das Urteil gegen den Auszubildenden lautete am Donnerstag, 23. Mai, genau wie das gegen seinen drogenabhängigen Vater am 21. März 2023: auf bewaffneten Drogenhandel. Nur kam der zur Tatzeit noch 19-Jährige deutlich milder davon. Mit Blick auf das Jugendstrafrecht verhängte das Gericht zwei Freizeitarreste, der Auszubildende stimmte sofort nickend zu.

Kopfschütteln hingegen war im Prozess praktisch durchweg zu beobachten, da immer wieder aufflammte, dass der Vater seinen eigenen Sohn in die Kriminalität reingezogen hat. Selbst der Verteidiger legte sich fest: „Wenn ich als Vater mein Kind fernsteuere, ist das eine der frevelhaftesten Sachen, die ich machen kann.“

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